Wer kommt für den Schaden der Explosion in Oberhausen auf?
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Oberhausen. Die Ursache der Hausexplosion in Oberhausen ist zwar geklärt, jedoch bleiben noch einige Fragen offen. Derzeit ist die gesamte Schadenshöhe noch nicht ermittelt und es gilt auch zu klären, ob es einen Verursacher gibt, der für diesen Schaden aufkommen muss.
Ist die Ursache der Hausexplosion an der Hirtenstraße auch geklärt, so ist das Unglück für die Beteiligten noch lange nicht abgeschlossen. Nun sind Versicherungen am Zuge, um die Schadenshöhen zu ermitteln und zu klären, ob es einen Verursacher gibt, der für die erheblichen Kosten aufkommen muss.
Johannes Paus, Sprecher der Oberhausener Polizei, geht davon aus, dass dem Bewohner des explodierten Hauses „in strafrechtlicher Hinsicht keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann“. Erst im Ausschlussverfahren sei man der Ursache auf die Spur gekommen, so Paus: „Zumal alle Leitungen im und vor dem Haus völlig in Ordnung waren.“
Familie war mit Riesenschrecken davon gekommen
Nach dem Unglück musste nicht nur das explodierte Haus, sondern auch das Nachbarhaus abgerissen werden. Das Haus von Volker Sauerborn und seiner Familie, die mit einem Riesenschrecken davon gekommen war. Für ihn hat damit ein strapaziöser Weg durch den Dschungel der Versicherungen begonnen: „Meine Gebäude- und meine Hausratversicherung werden den Schaden zahlen.“
Dazu aber muss der ehemalige Hausbesitzer viel selbst beitragen: „Wir sind noch immer dabei, genau zusammenzustellen, was alles verloren ist. In den Listen aufzuführen, dass im Wohnzimmer beispielsweise Parkett lag, reicht nicht. Wir müssen genau ausführen, welches Parkett das war.“ Das sei wichtig auch für die Planung eines neuen Hauses, „das dem alten so ähnlich wie möglich sein soll“, sagt Sauerborn.
Auch diese Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung. Sauerborn rechnet mit einem Zeitraum von eineinhalb bis zwei Jahren, bis seine Familie ein neues Haus beziehen kann. Noch wohnen sie in Xanten, müssen täglich pendeln: „Wir sind froh, im August wieder nach Oberhausen zu ziehen. Wir haben hier eine längerfristige Bleibe zur Miete gefunden“, sagt Sauerborn. Die Mietkosten muss er selbst tragen.
Umzug in eine Mietwohnung
Anders sieht das bei den Kosten für den Abriss und die Entsorgung des ehemaligen Hauses aus; hier übernimmt die Gebäudeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten. Volker Sauerborn ist sicher, dass seine Familie am Ende dieses Unglück auch finanziell nicht unbeschadet überstehen wird: „Wir werden sicher einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden haben. Von der Trauer ganz zu schweigen.“
Explosion in Sterkrade
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Arnold Vogt, Pressesprecher des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für Nordrhein-Westfalen, erläutert die Zuständigkeiten der Versicherungen: „Zunächst greifen Gebäude- und Hausratversicherungen des Geschädigten, die die Kosten zahlen. Sie gehen dann wiederum in Regress. Wenn es einen Verursacher gibt, wenden sich diese Versicherungen an dessen Versicherungen. Das regeln die Versicherungen unter sich.“
Dem Eigentümer der Propangasflasche, die die Explosion ausgelöst haben soll, hilft eine Privathaftpflicht, erklärt der Experte. Dann käme diese für die Kosten auf. Vogt: „Die zahlt nur dann nicht, wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann.“
Qualifizierten Rat holen
Eine Hausratversicherung, die in etwa den Verlust deckt, sollte mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche abgeschlossen sein, rät Arnold Vogt: „Ist man im Schadensfall unterversichert, kann man versuchen, sich die Differenz vom Verursacher wiederzuholen.“
Allen Hauseigentümern rät er, ihre Gebäudeversicherungspolicen auf einen entscheidenden Satz hin zu überprüfen: „In den Policen solle auf jeden Fall stehen, dass die Versicherung auf Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet. Steht das nicht drin und kommt ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass ein beschädigtes Haus unterversichert war, kann die Versicherung Abzüge vornehmen.“ Gerade auch im vorliegenden Fall rät Arnold Vogt allen Beteiligten, sich qualifizierten Rat zu holen, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten.
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