Mülheim. Oliver Doms war überrascht, welche Forderungen die Stadt Mülheim nach dem Tod seines Familienhundes Lucky an ihn stellte. Was geschehen ist.

Oliver Doms war überrascht. Nachdem das Leben des Familienhunds Lucky nach vielen glücklichen Jahren am 4. Mai endete und der Dümptener Hundehalter dies der zuständigen Stelle im Rathaus umgehend gemeldet hatte, erhielt er einen Bescheid über die noch zu zahlende Hundesteuer – für den vollen Monat Mai.

„Da hab‘ ich mich dann doch ein bisschen gewundert, dass man mir für vier Tage den vollen Monatsbetrag in Rechnung stellt“, erinnert sich Doms. Er überwies das Geld und ging davon aus, dass die Sache damit erledigt sei. Dann erreichte ihn wenig später jedoch ein weiteres Schreiben mit der Bitte um Rücksendung der Hundesteuer-Marke, die am Halsband der Tiere befestigt wird. Sie belegt, dass die Steuer für die Haltung ordnungsgemäß entrichtet wurde. Da Oliver Doms sich nach 14 Jahren, die Lucky bei seiner Frau und ihm gelebt hatte, überhaupt nicht mehr sicher war, ob die Marke noch existierte, ließ er die Aufforderung unberücksichtigt und erhielt nach kurzer Zeit eine diesbezügliche Rechnung über 8,50 Euro.

Hundehalter aus Mülheim: „Ich frage mich, wie sich das rechnen soll?“

„Da hat also wirklich jemand Zeit investiert und dann einen Brief auf Papier aufgesetzt, der gegen Porto verschickt wurde – für einen Gesamtbetrag von weniger als neun Euro!“ Doms ist die Verwunderung deutlich anzusehen. „Ich frage mich, wie sich das rechnen soll?“ Er sei sicher, dass der Gegenwert der Arbeitszeit, die in diesen Verwaltungsvorgang investiert wurde, den Wert der Forderung deutlich überstiegen hat. Damit sei das Ganze nicht nur sinnlos, sondern sogar ein Minusgeschäft für die Stadt.

„Da frage ich mich dann doch unweigerlich, warum die das machen“, sagt der Mülheimer und fragt: „Gibt‘s da keinen Ermessensspielraum?“ Die gesamte Kommunikation seitens der Stadtverwaltung – zuständig ist der dortige Fachbereich Finanzen – erfolgte zudem per Post auf Papier. „Das macht im Jahr 2024 auch irgendwie einen ziemlich rückständigen Eindruck. Warum schicken die mir so was nicht einfach per E-Mail?“, wundert sich Doms.

Stadt Mülheim verweist auf Rechtslage: „Kein Ermessensspielraum“

Auf Anfrage dieser Zeitung beantwortet die Stadtverwaltung alle Fragen zu diesem Fall schnell und eindeutig. „Die Steuerpflicht bei Haltung eines Hundes endet grundsätzlich gemäß unserer Hundesteuersatzung (§ 8) zum jeweiligen Monatsende. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Steuerpflicht endet und an welchem Tag eines Monats dies geschieht“, heißt es vom im Rathaus zuständigen Fachbereich Finanzen.

Die Gebühr für eine nicht zurückgegebene Marke oder der Ersatz bei Verlust in Höhe von 8,50 Euro werde durch die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim in Verbindung mit der Hundesteuersatzung festgesetzt. „Die Mitarbeitenden haben gemäß der geltenden Rechtslage korrekt gehandelt und hatten in keiner Weise einen Ermessensspielraum“, heißt es von Seiten der Stadt. Bei der Erhebung der Gebühr stehe mehr der ordnungsrechtliche Aspekt im Vordergrund.

Hundesteuer: Stadt Mülheim ist bei der Digitalisierung noch nicht vorangekommen

„Solange es nicht die Möglichkeit gibt, die Funktion der Hundemarke beispielsweise in elektronischer Form abzubilden, kann auf die Rückforderung und gegebenenfalls Erhebung einer Markengebühr nicht verzichtet werden. Für die elektronische Form der Hundemarke ist derzeit noch kein rechtlich sauberes und zugelassenes Verfahren am Markt erhältlich.“ Man arbeite zudem daran, zukünftig Alternativen zum Versand von Papier per Post und gegen Porto anbieten zu können – im Jahr 2024.

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