Mülheim/Duisburg. Ein Mülheimer Geschäftsmann hatte 2019 107.000 Euro in bar im Gepäck, um am Dickswall Uhren zu kaufen. Schließlich wurde ihm das Geld abgenommen.
Mit einer Verurteilung zu 18 Monaten Haft, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, endete vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 27-jährigen gebürtigen Essener. Ursprünglich war dem Mann ein schwerer Raub vorgeworfen worden. Opfer war ein Mülheimer Geschäftsmann.
Der Raub allerdings konnte dem Angeklagten im Zusammenhang mit einem Überfall auf den 62-jährigen Geschäftsführer eines Mülheimer Unternehmens nicht nachgewiesen werden. Mit knapp 107.000 Euro im Handgepäck war der Geschädigte am 14. November 2019 zu einem Treffen am Dickswall in der Mülheimer Innenstadt erschienen. Mit dem Geld hatte er zwei hochwertige Uhren kaufen wollen, die ihm der Angeklagte zum Kauf angeboten hatte.
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Trio besprühte Geschäftsmann mit Reizgas und entriss ihm die Geldtasche
Doch stattdessen erwarteten ihn drei andere Männer, besprühten ihn mit Reizgas, schlugen ihn nieder und entrissen ihm die Tasche mit dem Geld. „Das war alles einfach nur dumm von mir“, so der Geschädigte bei seiner Zeugenaussage am zweiten Verhandlungstag. „Ich ärgere mich über mich selbst, dass ich das gemacht habe.“
Dabei war es dem 62-Jährigen durchaus nicht ganz geheuer gewesen, als der Angeklagte, der eigentlich für 80.000 Euro ein Auto von ihm kaufen wollte, ihm zwei teure Uhren anbot und dazu ein Treffen in der Innenstadt vorschlug. „Ich hatte die Uhren eigentlich noch in meinem Büro prüfen wollen“, so der Zeuge, der sich mit edlen Zeitmessern am Handgelenk offenbar gut auskannte. Davon habe der Angeklagte aber nichts gewusst.
Verurteilung nicht wegen Raubes, sondern nur wegen Betrugs
Doch dazu kam es auch gar nicht mehr. Der 27-Jährige hatte sich am Tattag wegen einer Krankheit entschuldigt und angekündigt, er wolle einen Freund schicken. Unbedarft hatte der Geschäftsmann dem Trio, das ihn statt des Angeklagten erwartete, noch das Geld gezeigt, bevor er auf der Straße landete und die Tasche mit den 107.000 Euro entschwand.
Die Version des 27-Jährigen, er sei nicht die treibende Kraft des kriminellen Unternehmens gewesen und habe nur auf Wunsch der Mittäter den Kontakt zum Geschädigten unter falschem Namen hergestellt, konnte der Prozess nicht widerlegen. Der Angeklagte wurde daher auch nicht wegen schweren Raubes, sondern nur wegen Betruges verurteilt. Da er ansonsten unbescholten war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.