Mülheim. Für einen Kiosk-Überfall in Mülheim bekommt ein 21-Jähriger eine Bewährungsstrafe. Der spielsüchtige junge Mann hatte sich selber gestellt.

Wegen bewaffneten Raubes hat das Landgericht Duisburg einen 21-jährigen Mülheimer zu 18 Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Überraschend hatte sich der Angeklagte zwei Tage nach seinem Überfall auf einen Kiosk an der Hingbergstraße selbst der Polizei gestellt.

Gegen 14.25 Uhr war er am 16. Juli in den Laden marschiert und hatte eine 19-jährige Bedienung um eine Plastiktüte gebeten. Dann zog er ein Messer aus der Tasche, zeigte es der jungen Frau und forderte sie auf, die Kasse zu öffnen. Als die verschreckte Verkäuferin das tat, griff der 21-Jährige hinein und nahm 175 Euro heraus. Dann flüchtete er.

Gerade das letzte Geld am Spielautomaten verzockt

Den Einfall zu dem Überfall habe er spontan gehabt, gab der Angeklagte zu. „Ich hatte gerade mein letztes Geld in einem Automatenkasino verzockt.“ An einem Bankautomaten habe er noch versucht, Geld zu ziehen. „Aber auf meinem Konto ging nichts mehr.“ Er habe sich auf eine Bank gesetzt, eine Zigarette geraucht und überlegt, was er nun tun solle.

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„Da fiel mir der gegenüberliegende Laden ins Auge.“ Fünf Minuten später habe er den Überfall begangen. Noch am selben Abend sei er wieder in die Spielhalle gegangen. „Zwei Tage später war auch das geraubte Geld restlos verzockt“, so der Mann, der sich selbst als spielsüchtig bezeichnet. „Da ist mir plötzlich bewusst geworden, was ich für einen Mist gemacht hatte. Ich bin zum nächsten Polizeirevier und habe gesagt, dass ich den Überfall auf den Kiosk gemacht habe.“ Die in Plastik verpackte Tatwaffe hatte er gleich mitgebracht und legte sie auf den Tisch der Wache.

Im Gerichtssaal bei der Verkäuferin entschuldigt

Der 21-Jährige entschuldigte sich im Gerichtssaal bei der Verkäuferin. Und er zahlte das Geld einschließlich einer kleinen Entschädigung – insgesamt 380 Euro – zurück. Angesichts der Gesamtumstände ordnete die Kammer die Sache als so genannten minder schweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen ein. Ohne Geständnis, Geldübergabe und vor allem ohne den Gang zur Polizei hätten dem Mülheimer mindestens drei Jahre Gefängnis gedroht.