Mülheim.. Zwei Klagen wegen sittenwidriger Löhne hat die Gewerkschaft Verdi gegen die Speldorfer Getränkekette “Trink & Spare“ bereits vor dem Amtsgericht eingereicht. Doch es gebe noch weitere Fälle, sagt Gewerkschaftssekretär Günter Wolf.
Verdi geht mit dem Vorwurf sittenwidriger Entlohnung bei der Speldorfer Getränkemarktkette "Trink & Spare" vor das Arbeitsgericht. Mittlerweile sind zwei Klagen eingereicht. Weitere vier Fälle sind laut Gewerkschaftssekretär Günter Wolf höchst beklagenswert.
Wolf, der seinerzeit die Initialzündung gegen schlechte Bezahlung beim Textildiscounter Kik verantwortet hatte, ist mittlerweile der Ansicht, dass „Trink & Spare“ (rund 100 Filialen, 1000 Beschäftigte) über Jahre systematisch Lohnwucher betrieben hat. Gegen die Geschäftsführer Jörg Mellis und Peter A. Brochhagen sowie den Prokuristen Arne Schmidt hat Verdi diesbezüglich Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Ermittlungen aufgenommen. Verdi hat Akteneinsicht beantragt.
Zunächst war Ende Mai ein Fall aus einem Getränkemarkt an der Charlottenstraße bekannt geworden, wo eine ungelernte Mitarbeiterin im Verkauf nur mit 5 Euro statt den tariflich vorgesehenen 10,55 Euro pro Stunde entlohnt worden sein soll. Liegt der tatsächliche Lohn um mehr als ein Drittel unter Tarif, so gilt dies als sittenwidrig. Verdi beklagt zudem, dass der 400-Euro-Kraft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie der ihr zustehende Jahresurlaub von 24 Tagen verwehrt worden sei.
„Trink & Spare“ kam Rückzahlung nicht nach
Einen Monat hatte die Gewerkschaft „Trink & Spare“ Zeit gegeben, die für drei Jahre rückwirkend geforderte Nachzahlung von 13 764 Euro zu leisten. Dem sei der Arbeitgeber nicht nachgekommen, so Wolf. Einzig habe der von ihm beauftragte Rechtsanwalt der Frau das Angebot gemacht, „die Arbeitszeit aufzustocken und gar Filialleiterin zu werden“. Die Frau wolle aber weiter auf 400-Euro-Basis arbeiten. Das bedeute: „Trink & Spare“ müsse ihre Arbeitszeit von bislang 80 auf 37,9 Stunden im Monat senken. Verdi hat einen Rechtsanwalt beauftragt, die Ansprüche der Frau durchzusetzen.
Eben solches ist in einem anderen Mülheimer Fall in Gang gesetzt, bei dem „Trink & Spare“ die Frist für eine außergerichtliche Einigung hat verstreichen lassen. Hier ist laut Verdi der Tariflohn für einen gewerblichen Mitarbeiter (11,70 Euro) um mehr als die Hälfte unterschritten.
Bei weiteren vier Fällen steht eine Einigung noch aus
Verdi macht in diesen zwei Fällen Ansprüche rückwirkend für drei Jahre geltend. Weitere vier Fälle seien noch in der Frist für eine außergerichtliche Einigung, ein anderer Mitarbeiter überlege noch, ob er gegen seinen Arbeitgeber vorgehen wolle.
Vor diesem Hintergrund ermuntert Wolf Beschäftigte dazu, sich von Verdi unterstützen zu lassen. In keinem Fall sollten Mitarbeiter ihre Unterschrift unter einen Vertrag setzen, den ihnen der Arbeitgeber derzeit aufdränge. Einerseits seien darin weiterhin sittenwidrige Löhne verankert, andererseits lasse sich „Trink & Spare“ absichern, dass Beschäftigte auf rückwirkende Ansprüche verzichten.