Mülheim. Fahrzeuge ohne Zulassung am Straßenrand: 800 Fälle bearbeitete das Mülheimer Ordnungsamt in diesem Jahr. Die meisten werden nicht abgeschleppt.
Immer mehr Schrottautos, also Fahrzeuge ohne Zulassung, im Stadtbild: Der unschöne Trend aus anderen Städten lässt sich auch in Mülheim beobachten. Das Ordnungsamt schätzt, dass sich die Zahl der in Mülheim im öffentlichen Raum abgestellten, abgemeldeten Fahrzeuge in den vergangenen sechs Jahren verdoppelt hat. Rund 800 Fälle waren es bereits allein in diesem Jahr.
Es sind PKW, Transporter oder Anhänger, die irgendwann auffallen, meist den Bürgern, die sich über den blockierten Parkraum ärgern. Oder darüber, dass Fahrzeuge wie Müll entsorgt worden sind. Wie ein schrottreifer Anhänger ohne Räder, der aktuell im Grünbereich des Parkplatzes an der Oberheidstraße vor sich hin gammelt. Und das auch schon länger, wie Anwohner Joachim Wach berichtet. Er hat das dem Ordnungsamt gemeldet, welches den Anhänger nach Ablauf aller Fristen abschleppen wird, wenn sich der Eigentümer nicht weiter kümmert.
Die Stadt Mülheim ließ bisher 44 Fahrzeuge abschleppen
Das sei, betont Bernd Otto, der Leiter des Ordnungsamtes, allerdings eher die Ausnahme: Von den in 2019 knapp 800 abgemeldeten Fahrzeugen im Stadtgebiet musste die Stadt bisher nur 44 abschleppen und später verwerten lassen. Warum es mehr Fahrzeuge geworden sind, darüber kann die Stadt nur spekulieren: „Die Leute sind vielleicht gleichgültiger geworden“ schätzt Bernd Otto. Oft sei möglicherweise auch das Geld für nötige Reparaturen ausgegangen, der Wagen nicht über den Tüv gekommen.
Die meisten Halter lassen, wenn die Post vom Ordnungsamt im Kasten liegt, das Auto schnell erneut zu oder kümmern sich darum, dass es abgeschleppt, verkauft oder auf einem privatem Gelände abgestellt wird. Laut Ordnungsamt wissen viele gar nicht, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Parkraum stehen darf. Es ist nicht mehr versichert, behindert unter Umständen den Verkehr – in jedem Fall ist es ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Mit einem Bußgeldverfahren sowie einem kostenpflichtigen Verwaltungsverfahren ist daher zu rechnen.
Kosten der Entsorgung kommen auf den letzten Halter zu
Auch die Kosten der Entsorgung kommen auf den letzten Halter zu. Doch nur, wenn Gefahr im Verzug ist, wird die Behörde sofort tätig. Wenn der Wagen im Parkverbot oder auf abschüssigem Gelände steht, Betriebsstoffe verliert oder so beschädigt ist, das man sich daran verletzten könnte.
Die Stadt fordert ihre Bürger auf ihrer Homepage ausdrücklich dazu auf, Schrottfahrzeuge auf Parkplätzen, am Straßenrand der Bürgeragentur oder dem Ordnungsamt zu melden. „Man merkt an den Beschwerden, dass es die Leute stört“, weiß Bernd Otto. Die Bürger stört es vor allem, wenn sich vermeintlich nichts tut. „Man muss eine angemessene Frist lassen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug“, erklärt der Ordnungsamtsleiter.
Der Schrottanhänger an der Oberheidstraße wird bald verschwinden
Die Behörde versieht das abgemeldete Fahrzeug mit der Aufforderung, es unverzüglich zu entfernen. „Nach einer Woche sind die meisten Fahrzeuge weg“, so Otto. Aber eben nicht alle. Nach Ablauf der Frist wird der Halter kontaktiert. „So ein Verfahren kann sich hinziehen, wenn das Fahrzeug verkauft wurde und der Käufer es nicht umgemeldet hat“, sagt Otto. Oder, wenn das Auto im Ausland zugelassen ist, und die dortigen Behörden sich Zeit lassen. Der Anteil der ausländischen Schrottfahrzeuge sei in Mülheim allerdings nicht sehr hoch.
Bei dem Schrottanhänger an der Oberheidstraße ist die Stadt längst aktiv, so Bernd Otto. Laufen die Fristen ab, ohne dass sich etwas tut, wird das Fahrzeug abgeschleppt. In jedem Fall wird die Stadt auch hier versuchen, die entstandenen Kosten „beim letzten bekannten Halter einzutreiben“, so Otto.