Mülheim.. PIA-Stiftung möchte Gelände auf dem Auberg landwirtschaftlich nutzen und Bildungsangebote sowie Arbeitsplätze schaffen. Die Chancen stehen schlecht für das Projekt: Die Stadt hält es ohne Bebauungsplanverfahren nicht für genehmigungsfähig.

Still ruht der alte Növerhof mitten im Auberg an einem nebligen Morgen. Ein „Hof für alle“ sollte am Eschenbruch entstehen – so die Vorstellung der PIA-Stiftung für integriere Stadtentwicklung, die dafür vor über drei Jahren ein Konzept vorstellte.

Neues Leben wollte die Stiftung auf den alten Hof bringen, der seit dem Abzug der Bundeswehr vom ehemaligen Truppenübungsplatz am Auberg wenig genutzt wird. Die Soldaten warteten auf dem Növerhof ihre Militärfahrzeuge; eine Betonrampe und große Tore im Ziegelbau zeugen noch davon.

Angebot mit Nutztieren und Gemüsegarten

Ein land- und forstwirtschaftliches Angebot mit Nutztieren und Gemüsegarten wollte die PIA dort schaffen, einen Hofladen mit kleiner Gastronomie, und vor allem ein Bildungsangebot für Kitas und Schulen in Sachen Naturerfahrung. Geworden ist aus diesen Plänen bisher nichts, sieht man von der mobilen Freizeitstation ab, bei der die PIA bis zum Herbst Waffeln, Würstchen und Getränke für Ausflügler anbot.

Einrichtung einer Berufsimkerei beantragt

Nun hat die PIA, die das Naturbad in Styrum betreibt und viel Erfahrung mit Rad- und Freizeitstationen hat, die Einrichtung einer Berufsimkerei beantragt. Eine Bauvoranfrage wurde bereits im Oktober gestellt. Damit soll der Növerhof wieder einer rein landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden, mit Honig aus der Region. „Denn 80% des Honigs werden importiert“, erklärt Wilhelm Steitz. Zehn bis zwölf Arbeitsplätze, schätzt er, könnte die Imkerei einmal haben. Auch an Ausbildung ist gedacht, in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer.

Doch auch eine gewerbliche Bienenzucht sieht die Stadtverwaltung in einem Außenbereich skeptisch, wie Stadtsprecher Volker Wiebels erklärte: „Aus unserer Sicht ist das an dieser Stelle bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Das heißt nun nicht, dass wir das nicht wollen. Aber das gibt das Baurecht an dieser Stelle einfach nicht her.“

Növerhof liegt nicht im Bereich eines gültigen Bebauungsplans

Außenbereich bedeutet: Der Növerhof liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. Und so ein Betrieb, argumentiert die Stadt, könne eben zum Beispiel auch in einem Gewerbegebiet liegen und müsse nicht zwingend im Landschaftsschutzgebiet entstehen. Um ein komplettes Bebauungsplanverfahren, so Wiebels, käme man hier nicht herum. Und am Ende müsse die Politik entscheiden. „So ein Verfahren kann bis zu drei Jahren dauern.“

Weitere drei Jahre Dornröschenschlaf also für den Növerhof, auf dem es künftig noch ruhiger werden wird: Die Freizeitstation will die PIA dort in diesem Jahr nicht mehr öffnen.