Mülheim.. Die Kreisjäger hielten das Aufkommen in Mülheim für ausgeschlossen. Ein Tier wurde rechtmäßig erschossen. Schadensersatz gibt es nicht.
40 Jahre lang wurde kein Wildschwein nach Angaben der Kreisjägerschaft in Mülheim geschossen, selbst nicht gesichtet. Doch wie jetzt herauskam, sind im November mindestens zwei Wildschweine in Selbeck gewesen. Eines davon wurde erschossen, das hat die Kreisjägerschaft nun bestätigt. Zuvor sollen die Wildschweine auf der Anlage des Golfclubs im Rasen gewühlt haben.
Die Jäger sind lange Zeit davon ausgegangen, dass in Mülheim keine Wildschweine leben und es auch so bleiben wird. Als Grund dafür wurde zuletzt im Herbst 2018 die Lage der Stadt zwischen dem Autobahndreieck (A 3, A 40, A 52) genannt. Vermutlich sind die Tiere nun aber durch das Waldgebiet in Selbeck über die Stadtgrenze gekommen. Möglicherweise halten sich weitere nahe der Grenze zu Duisburg auf.
Wildschweine wühlen Grasnarbe auf Golfplatz auf
Die Wildschweine haben jedenfalls das Gelände vom Golfplatz beschädigt. „Wenn sie auf der Suche nach Würmern oder Schnecken sind, brechen sie die Grasnarbe auf“, erklärt Anke Gleichmar, Sprecherin der Kreisjägerschaft. Der Verein in Selbeck hatte Glück: Die Fairways, also die kurz gemähten Bereiche zwischen dem Abschlag und dem Grün, auf dem eingelocht wird, waren durchwühlt . „Das war kein großer Schaden, innerhalb von vier Stunden haben wir ihn repariert und den Boden wieder hergerichtet“, sagt Greenkeeper Andreas Czarzbon. Er hatte kurz darauf zwei Nächte lang den Platz beobachtet, die Tiere kamen jedoch nicht zurück.
Der zuständige Landschaftspächter in Selbeck hat einen Keiler im Januar geschossen, die Info liegt der Kreisjägerschaft vor. Das Schießen ist nach dem NRW-Landwirtschaftsministerium auch bis März 2021 erlaubt, eine Schonfrist wurde bis dahin ausgesetzt. „Wildschweine vermehren sich sehr schnell, es kann zu Überpopulationen kommen. Häufig brechen bei Wildarten, von denen es zu viele gibt, Krankheiten aus. Beim Schwarzwild, wozu das Wildschwein gehört, ist dies zum Beispiel die Schweinepest. Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, für die Schweine bedeutet sie jedoch einen qualvollen Tot“, erläutert Anke Gleichmar.
Jagdpächter können finanziell belangt werden
Wildschweine verursachen außerdem Schäden in Wiesen und Getreidefeldern. Pächter können finanziell belangt werden, wenn ein Wildschwein sich auf dem Feld eines Landwirtes zu schaffen macht, erklärt Gleichmar. „Im Falle des Golfplatzes ist es befriedetes Gebiet“, sagt sie. Der Verein, der die Sportfläche privat führt, hat bislang keinen Schaden gemeldet, weil er schnell behoben werden konnte.