Moers. Auf der A40 wurde ein Lkw in gefährlichem Zustand gestoppt. Kurz darauf machte die Polizei bei dem Ersatzfahrer weitere überraschende Funde.

Ein Fahrer ohne Fahrerbescheinigung, diverse technische Mängel, noch ein Fahrer ohne Fahrerbescheinigung, und noch mehr technische Mängel: So liest sich das kuriose Protokoll einer Lkw-Kontrolle der Düsseldorfer Autobahnpolizei auf der A40 in Höhe Moers am Dienstagvormittag, 4. Februar. Laut einer Mitteilung mündete die Überprüfung eines Lastkraftwagens, der in Fahrtrichtung Venlo unterwegs war, in mehreren Ordnungswidrigkeiten und Strafanzeigen.

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Nach Angaben der Polizei hatte der Fahrer des Fahrzeuges mit bulgarischem Kennzeichen, ein 55-jähriger Mazedonier, weder eine entsprechende Fahrerbescheinigung noch eine Berufskraftfahrerqualifikation. Mit der Fahrerbescheinigung müssen Fahrer aus Drittstaaten, die in der EU zugelassene LKW führen, ihr legales Arbeitsverhältnis nachweisen. Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der illegalen Beschäftigung, erläutert die Behörde.

A40 bei Moers: Autobahnpolizei macht auch bei Kontrolle des Ersatzfahrers überraschenden Fund

Auch der technische Zustand der Sattelzugmaschine sei den Beamten ins Auge gestochen. Auf dem Prüfstand wechselten die Mängel zwischen kapitaler Verkehrsunsicherheit und abenteuerlichem Flickwerk, heißt es in der Mitteilung. Das Fahrzeug verfügte demnach über keine Bremswirkung auf der Hinterachse und einen Defekt an der Lenkung. Der Luftfederbalg sei kurz vor dem Bersten und der Bremsdruckbehälter provisorisch mit einem Zurrgurt am Hauptrahmen befestigt gewesen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und dem Unternehmen erklärt, dass die Sattelzugmaschine abtransportiert werden müsste. Für den Auflieger möge er doch einen Ersatzfahrer mit einem Ersatz-Lkw schicken, ordnete die Polizei an.

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Drei Stunden später fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der A40 ein weiterer Lkw auf. Bei der Kontrolle habe sich herausgestellt, dass es sich um den entsendeten Ersatzfahrer handelte. Auch dieser Fahrer, laut Polizei ein Mann im Alter von 58 Jahren und ebenfalls Mazedonier, verfügte wie sein Kollege über keine gültige Fahrerbescheinigung sowie Berufskraftfahrerqualifikation. Auch diesem Fahrer habe die Polizei die Weiterfahrt untersagt. Immerhin besaß sein Lkw nur geringfügige Mängel, bilanziert die Autobahnpolizei.