Herne/Bochum. Ein Herner (74) muss wegen Drogenhandels ins Gefängnis. Beim Prozess kamen pikante Details ans Licht: „Unwürdig gegenüber der Familie“.

Jahrelang hat ein Familienvater aus Wanne-Eickel ein vorbildliches Leben geführt. Seine Frau, seine Kinder und seine 22 Enkel - alle schauten zu ihm auf. Doch dann geriet die Bilderbuch-Welt aus den Fugen. Der Senior bewaffnete sich, stieg in die Drogenszene ein, vergnügte sich zu Hause mit jüngeren Frauen. Am Bochumer Landgericht wurde der inzwischen 74-Jährige jetzt erneut verurteilt. Die Strafe: drei Jahre Haft. 

Der Herner „Drogen-Opa“ war im Mai 2022 am Bochumer Landgericht wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt worden, aber auf freiem Fuß geblieben. Zügig hatte er wieder seine Drähte in die Szene aktiviert – und erneut aus seiner Familienwohnung an der Hauptstraße heraus Drogen verkauft. Als dort am 5. März erneut durchsucht wurde, stießen Fahnder auf rund ein halbes Kilo Marihuana und Haschisch. Außerdem auf Kokain, Amphetaminpillen und eine Stabtaschenlampe. Der Senior kam in U-Haft.

„Man kann sein hohes Alter nicht als Entschuldigungsgrund für alles vorschieben“

Ort des Prozesses: das Bochumer Justizzentrum.
Ort des Prozesses: das Bochumer Justizzentrum. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Dass der Großvater vor Gericht geständig war, wurde ihm zwar hoch angerechnet. Auf seine mit wehleidigem Unterton vorgetragene Bitte um Gnade wegen seines vorgerückten Alters bekam er in der Urteilsbegründung schon ein Stück weit Tacheles zu hören. „Man kann sein hohes Alter nicht als Entschuldigungsgrund für alles vorschieben“, sagte Richterin Susanne Schön-Winkler. „Egal ob 24 oder 74. Jeder hat sich an gewisse Regeln zu halten, und jeder muss bei Verstößen die Konsequenzen tragen.“

Die Bevölkerung habe einen Anspruch darauf, vor Dealern wie ihm geschützt zu werden. „Sie würden es sicher auch nicht wollen, wenn eines Ihrer Enkelkinder so mir nichts, dir nichts in eine Nachbarwohnung spazieren und sich ein Gramm Gras besorgen kann“, so die Vorsitzende Richterin der 11. Strafkammer.

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Auch mit Blick auf die pikante Festnahme - der Mann wurde in flagranti nackt mit einer jungen Frau und Sexspielzeug erwischt - fing sich der Senior scharfe Kritik ein. „Da vergnügt sich ein 74-Jähriger mit einer deutlich jüngeren Frau. Und die Ehefrau liegt nebenan krank im Bett. Das war unwürdig gegenüber der Familie.“ Was genau ihn dazu getrieben habe, mit 70 Jahren so dermaßen die Kontrolle über sein Leben zu verlieren, bleibe unklar. Wahrscheinlich sei er schlicht nicht mit dem Älterwerden klargekommen. 

Eine zweite Bewährungschance kam für das Gericht ebenso wenig infrage wie eine U-Haft-Entlassung. Zusätzlich zur Drei-Jahre-Strafe muss der „Drogen-Opa“ wohl sicher auch noch die 2022 zur Bewährung ausgesetzten zwei Jahre Haft absitzen. Nichtsdestotrotz, so das Gericht, biete die Strafe für den Herner „die bestmögliche Perspektive“.