Herne/Bochum. Bei einem SEK-Einsatz in Herne fliegt ein 22-facher Großvater erneut mit Drogen und Waffen auf. Vor Gericht kämpft der Senior mit den Tränen.

Nach einer Razzia in einem Mehrfamilienhaus an der Hauptstraße in Wanne-Eickel muss sich ein Drogendealer aus Herne jetzt erneut vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Sein Alter: 74 Jahre. Sein größtes Problem: seine Vorstrafe. Denn es ist noch gar nicht so lange her, dass der 22-fache Großvater wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt wurde.

Vor knapp sechs Monaten hatte die Polizei mit SEK-Kräften in mehreren Ruhrgebietsstädten parallel Wohnungen durchsucht, weil die Tatverdächtigen offenbar vernetzt gewesen sein sollen. Was Drogen und Waffen angeht, waren die Ermittler in der Familienwohnung des Seniors an der Hauptstraße in großem Umfang fündig geworden. Was den Angeklagten selbst angeht, hatten die Beamten kaum ihren Augen getraut. Denn just in dem Moment, als sie damals mit einer Ramme das verschlossene Zimmer des Herners stürmten, sollen sie den 74-Jährigen in einer pikanten Nackt-Situation mit einer Pflegekraft erwischt haben. 

Griffbereit: eine 44 Zentimeter lange, schwere Stabtaschenlampe aus Aluminium

Ort des Prozesses: das Justizzentrum in Bochum.
Ort des Prozesses: das Justizzentrum in Bochum. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Neben 300 Gramm Marihuana entdeckten die Fahnder in der Wohnung weitere 200 Gramm extrem hochkonzentriertes Haschisch (42,4 Prozent Wirkstoffgehalt). In einer „Pullmoll“-Dose stießen sie zudem auf knapp ein Gramm Kokain, darüber hinaus wurden 100 Amphetamintabletten, eine Feinwaage und 2685 Euro Bargeld in typischer Dealerstückelung beschlagnahmt. Außerdem stellten die Fahnder griffbereit in unmittelbarer Nähe zu den Drogen eine 44 Zentimeter lange, schwere Stabtaschenlampe aus Aluminium sich. „Ähnlich einem Baseballschläger“, heißt es in der von Staatsanwalt Marc Krämer verlesen Anklageschrift.

Zum Prozessauftakt vor der 11. Strafkammer gab der Herner „Drogen-Opa“, der seit März durchweg in U-Haft sitzt, über seine Verteidiger Lars Volkenborn und Egbert Schenkel sofort alles zu: „Die Vorwürfe sind zutreffend.“ Das Marihuana habe er teils selbst gegen seine Schmerzen nehmen müssen, aber natürlich habe er damit auch gedealt. Gleiches gelte für Haschisch und Amphetamine. Einzig das gefundene Kokain will der 74-Jährige nur für sich alleine gebraucht haben. „Kokainhandel war nicht seins“, hieß es.

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Zahlreiche Familienangehörige des Herners verfolgten das Geständnis am Donnerstag, 29. August, im Zuschauerbereich und kämpften dabei zeitweise ebenso wie der Angeklagte mit den Tränen. Denn der erneute Drogen- und Waffenfund macht die Angelegenheit für den 74-Jährigen richtig ernst. Die übliche Mindeststrafe für bewaffneten Drogenhandel ist fünf Jahre Haft. Nur im Ausnahmefall und mit vielen Pluspunkten auf seiner Seite könnte der Herner am Ende auf gewisse Abmilderungen hoffen.

Dann ist da aber auch immer noch eine „alte“, einschlägige Bewährungsstrafe. Erst im Mai 2022 hatte eine andere Strafkammer am Bochumer Landgericht den Senior wegen bewaffneten Drogenhandels zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Auch damals ging es bereits um die schwerkriminelle Kombination aus Drogen und Waffen. Damals war die beschlagnahmte Waffe offenbar ein Baseballschläger. Auch damals saß der heute 74-Jährige bereits sechs Monate in U-Haft. Diese Bewährungsstrafe droht nun - wegen des erneuten Fundes - widerrufen zu werden, so dass der „Drogen-Opa“ die zwei Jahre Haft zusätzlich absitzen müsste. Urteil: voraussichtlich am 5. September.