Herne/Bochum. Ein Herner stellt im Gefängnis einem Betrüger sein Konto für eine „Tochtertrick-Masche“ zur Verfügung. Warum das Gericht gnädig reagiert.
Obwohl er nicht nur mitgeholfen, sondern auch davon profitiert hat, dass eine Seniorin durch eine Schock-Nachricht um fast 2000 Euro geprellt wurde, ist ein vorbestrafter Herner (20) am Bochumer Jugendschöffengericht nicht erneut verurteilt worden. Das Strafverfahren wegen Geldwäsche wurde eingestellt.
Der Herner hatte im Prozess über seinen Verteidiger Pierre Laurien sofort alles zugegeben. „Er saß im offenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Hövelhof und ist von einem Mithäftling angesprochen worden, ob er sich nicht etwas Taschengeld dazuverdienen will“, erklärte der Bochumer Anwalt. Für die Preisgabe seiner Kontodaten seien dem Herner 150 Euro versprochen worden. Im Gegenzug habe der 20-Jährige Geld von seinem Konto abheben und übergeben müssen.
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Konkret ging es um eine Überweisung in Höhe von 1880,87 Euro nach einer Schocknachricht („Tochtertrick“). Eine Seniorin war im November 2022 via WhatsApp mit der Nachricht überrumpelt worden, dass sich ihre Tochter in einer Notlage befinde. Im Glauben, zu helfen, tätigte die Seniorin dann die Blitzüberweisung auf das Konto des Herners – und spülte das Geld damit in die Hände von unbekannten Betrügern.
Richterin: „Das Jugendstrafrecht scheint zu funktionieren“
Dass der Herner am Ende nicht verurteilt wurde, verdankt er einem zwischenzeitlich verbüßten, einjährigen Aufenthalt im Jugendgefängnis. Nach Absitzen der Strafe sei der 20-Jährige kaum wiederzuerkennen, habe die Zeit offensichtlich sinnvoll genutzt, hat nun einen Vollzeit-Job im Vertrieb, wirke ruhiger und vernünftiger. „Das Jugendstrafrecht scheint zu funktionieren“, lobte die Richterin. Weil die zu erwartende Strafe mit Blick auf die bereits verbüßte Jugendhaftstrafe nicht beträchtlich ins Gewicht falle, ließ das Gericht am Ende Milde walten - und stellte das Strafverfahren ein.