Herne/Bochum. Nach einer Bluttat in einem Herner Obdachlosenheim muss ein Ex-Bewohner ins Gefängnis. Skurril: Beim Urteil geht es auch um getötete Tiere.
Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen Mitbewohner in der Obdachlosenunterkunft an der Buschkampstraße ist ein Geflüchteter aus Syrien zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 27-Jährige hatte im Prozess geschwiegen, im Vorfeld aber zugegeben: „Ich wollte den töten.“ Obendrein hatte er sich als Tiermörder gebrüstet.
- Der Prozessauftakt: Nach Bluttat: Syrer in Fußfesseln vor Gericht
Die Messerattacke in dem Obdachlosenheim passierte am 19. Januar und hatte eine Vorgeschichte. „Der Angeklagte fühlte sich durch einen anderen Mitbewohner belästigt, hintergangen und ausgenutzt“, hieß es in der Urteilsbegründung vor der 3. Strafkammer am Bochumer Landgericht. Schon Wochen vor der Messerattacke soll der 27-Jährige ständig mit einem syrischen Landsmann (damals 25) aneinandergeraten sein. Laut Urteil schlief er zuletzt bereits mit einem rot-weißen Küchenmesser unter dem Kissen, woraufhin sich sein Zimmernachbar ebenfalls bewaffnet haben soll.
Einer der Stiche bohrte sich „lebensgefährlich“ in die Lunge
In der Tatnacht soll der Syrer dann erst zum wiederholten Mal Stimmung gegen den Mitbewohner gemacht, irgendwann zum Messer gegriffen, dem verhassten Mitbewohner damit drei Stiche in den Schulter-Rücken-Bereich versetzt und dann kurz innegehalten haben. Der 25-Jährige rappelte sich laut Urteil noch hoch, rannte dem sodann flüchtenden Angeklagten hinterher, brach dann aber zusammen und wurde in eine Herner Klinik gebracht. Dort musste der Mann notoperiert werden. Einer der Stiche hatte sich „lebensgefährlich“ in die Lunge gebohrt, wie es beim Urteil hieß.
Mit Blick auf den Abbruch der Messerattacke beurteilte das Gericht die Tat als strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch. Die Strafe fiel mit fünf Jahren Haft ein Jahr höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung.
„Es gibt gewisse Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte versucht hat zu manipulieren.“
Inwieweit der Messerstecher möglicherweise ernsthaft psychisch erkrankt sein könnte, ließ sich laut Gericht nicht zuverlässig feststellen. „Es gibt gewisse Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte versucht hat, zu manipulieren“, sagte Richter Nils Feldhaus. Gemeint waren damit vor allem verstörende Äußerungen des 27-Jährigen im Vorfeld des Prozesses, er habe bereits Katzen erwürgt, Goldfische totgetrampelt und angeblich drei Suizidversuche verübt.
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Die Richter ließen durchblicken, dass diese Bemerkungen von dem Messerstecher gezielt gestreut worden sein könnten, um sich als geisteskrank darzustellen. Und womöglich auf einem Tipp unter Häftlingen beruhen, wonach verwirrende Angaben den Syrer seinem großen Ziel, einer Ausreise in die USA, näherbringen könnten.