Herne. Im Oktober 2021 starb ein Rentner auf der Isolierstation eines Herner Krankenhauses. Seine Witwe klagte – und erhält jetzt Geld.
Auch knapp drei Jahre nach dem Tod ihres geliebten Mannes im Marien Hospital Herne kann die Witwe es immer noch nicht fassen. „Ich wollte ihn doch wiederhaben, er sollte nach Hause kommen“, sagte die Hernerin vor dem Bochumer Landgericht. Doch das Schicksal hatte etwas dagegen.
Der 83-Jährige wurde im Herbst 2021 zunächst mit Herzproblemen im Krankenhaus behandelt, später zeigten sich die Auswirkungen seiner Parkinson-Erkrankung immer deutlicher. Und dann infizierte er sich auch noch mit dem Coronavirus.
Am 10. Oktober 2021 hörte das Herz des Rentners schließlich auf zu schlagen. Er war allein, als er starb. Seine Witwe hatte es nicht mehr rechtzeitig zur Klinik geschafft. Auf dem Totschein wurde als Todesursache „Covid 19“ notiert. Ein klarer Fall? Mitnichten. „Ich habe gesagt, dass das nicht stimmen kann“, erinnerte sich die Ehefrau vor Gericht. Also ließ sie ihren Mann auf eigene Kosten obduzieren. Und das Ergebnis schockiert sie bis heute.
Herner ist auf Isolierstation erstickt
Der 83-Jährige ist auf der Isolierstation an seinem eigenen Speichel erstickt. Obwohl bekannt war, dass er als Parkinson-Patient schwere Schluckbeschwerden hatte, wurde offenbar nicht ein einziges Mal der Speichel aus seinem Mund und der Luftröhre abgesaugt.
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„Einen solchen Befund habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen“, erklärte der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige Wolfram Windisch aus Köln. Die Ärzte und auch das Pflegepersonal hätten seiner Meinung nach erkennen müssen, dass der Speichel langsam, aber unaufhörlich bis in die Bronchien des Rentners sickerte. „Er selbst konnte sich wegen der zunehmenden Parkinson-Krise nicht mehr artikulieren“, ist sich der Arzt und Experte sicher.
Witwe: „Einfach schrecklich“
Wie kann es sein, dass der 83-Jährige erstickte, obwohl er sich doch unter ärztlicher Aufsicht befand? Diese Frage quält die Witwe bis heute. „Es ist schrecklich, einfach schrecklich“, murmelte sie im Gericht immer wieder, als der Sachverständige seine Sicht der Dinge erläuterte.
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Wolfram Windisch kann sich das alles nur so erklären: „Es geschah mitten in der Pandemie.“ Man habe den Patienten isoliert und dann möglicherweise nur noch die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Pflege ergriffen. „In dieser Zeit hat sich das Pflegepersonal in allen Kliniken kürzer in den Patientenzimmern aufgehalten als sonst“, so Windisch. „Keiner konnte es riskieren, sich selbst zu infizieren.“
Eine Erklärung ist das vielleicht. Eine nachvollziehbare Begründung aber auch aus Sicht des Experten nicht. „Hier liegt ein Behandlungsfehler vor“, sagte der Sachverständige. „Aber aufgrund der Umstände keiner von grober Natur.“
Der Anwalt des Marien Hospitals sagte daraufhin zu, dass die Witwe insgesamt 21.000 Euro erhalten soll – ererbtes Schmerzensgeld des Toten, eigenes Schmerzensgeld, die Beerdigungskosten und die Kosten für die Obduktion.