Herne. Es gibt schwere Vorwürfe gegen den Betreiber der Höllenblitz-Achterbahn. Nun hat sich die Stadt zu dem Vorfall geäußert. Was wusste sie?
Die Vorwürfe sind massiv: Die bundesweit bekannte Achterbahn Höllenblitz soll sich vor dem Start der Cranger Kirmes in einem derart miserablen Zustand befinden, dass Fahrgäste in Gefahr seien. Unter anderem liegen der WAZ Bilder von einem gerissenen Stahlelement vor, das Teil des Höllenblitzes sein soll - so wie er gerade auf der Cranger Kirmes aufgebaut wird. Der Betreiber streitet die Vorwürfe ab (die WAZ berichtete). Nun hat sich die Stadt Herne zu dem Vorfall geäußert und wichtige Fragen rund um den Höllenblitz und die Sicherheit auf Fahrgeschäften beantwortet.
Laut WAZ-Informationen sollen bei der städtischen Bauordnung dezidierte Hinweise auf technische Mängel beim Höllenblitz vorliegen. Eine entsprechende Beschwerde von außerhalb sei beim Fachbereich Bauordnung bisher jedoch nicht eingegangen, teilt Stadtsprecher Tobias Kindel auf Nachfrage der Herner WAZ-Redaktion mit. Der Fachbereich Bauordnung sei über den Fachbereich Öffentliche Ordnung, der für die Kirmes zuständig ist, über die in den Medien dargelegten Vorwürfe über mutmaßliche Mängel am Höllenblitz benachrichtigt worden. Der Fachbereich Bauordnung gehe diesen Hinweisen nach und arbeite diesbezüglich eng mit dem TÜV zusammen, so Kindel.
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Stadt: Sicherheit hat höchste Priorität
Fahrgeschäfte wie der Höllenblitz würden als sogenannte „schienengebundene Achterbahn“ in einem Abstand von höchstens zwei Jahren überprüft. Auch in der Aufbauphase fänden Kontrollen durch die Bauaufsicht statt, hauptsächlich in Bezug auf die Standsicherheit des Fliegenden Baus bzw. Fahrgeschäftes im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse, da diese oft nach dem Aufbau nicht mehr einsehbar seien. „Sollten hierbei schon offensichtliche Mängel an konstruktiven Teilen auffallen, wird dem selbstverständlich nachgegangen.“ Die Sicherheit der Gäste, der Schaustellerinnen und Schausteller und der Mitarbeitenden auf der Cranger Kirmes habe für die Stadt höchste Priorität.
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Hinweise von außerhalb seien nicht üblich, sagt Kindel. So habe es in den letzten Jahren sehr wenige ähnliche Fälle gegeben, in denen die Bauaufsicht von Dritten auf etwaige Mängel bei Fahrgeschäften auf der Cranger Kirmes hingewiesen wurde. Diesen Hinweisen sei dann mit Unterstützung des TÜV nachgegangen worden. Zum Teil seien die Vorwürfe haltlos gewesen, zum Teil hätten festgestellte Mängel insoweit behoben werden können, dass das Fahrgeschäft habe in Betrieb gehen können.
Bei Absage werden 50 Prozent des Entgelts fällig
Mängel, die durch die Bauaufsicht während der Gebrauchsabnahmen festgestellt würden, könnten in der Regel von den Schaustellenden unverzüglich behoben werden, sodass einer Inbetriebnahme der Fahrgeschäfte zur Cranger Kirmes in Bezug auf die Sicherheit nichts im Wege stehe.
„„Sollten hierbei schon offensichtliche Mängel an konstruktiven Teilen auffallen, wird dem selbstverständlich nachgegangen.“ “
Und welche rechtlichen Folgen hätte eine Absage durch den Schausteller oder durch die Stadt? „Soweit ein Schaustellerbetrieb einen Vertrag zur Teilnahme an der Cranger Kirmes eingegangen ist, werden nach schaustellerseitiger Absage 50 Prozent des Entgelts fällig.“ Sollte ein Fahrgeschäft aufgebaut sein, aber nicht in Betrieb gehen können oder wollen, gebe es keine Vertragsstrafe, erklärt Kindel. „Vielmehr wäre in einem solchen Fall das volle Standgeld zu entrichten.“