Herne. Bei den Missbrauchs-Vorwürfen gegen zwei Mitarbeitende in einer evang. Kita in Herne hat es eine überraschende Wende gegeben. Wie diese aussieht.
Nach dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen zwei Mitarbeitende einer evangelischen Kita in Herne hat es nun eine überraschende Wende gegeben. „Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht“, sagt Oberstaatsanwalt Paul Jansen gegenüber der WAZ. „Die Aussage des Kindes war nicht verlässlich genug.“
Mitte August hatten Eltern eines Kindes die Kita-Leitung darüber informiert, dass ihr Kind ihnen von sexuellen Übergriffen durch Mitarbeitende der Kita erzählt habe, fasste Arnd Röbbelen, Sprecher des Herner Kirchenkreises, die Ereignisse zusammen. Außerdem stellten die Eltern Strafanzeige. Der Evangelische Kirchenkreis Herne als Träger der Kita informierte die Eltern der betroffenen Einrichtung bei einer Elternversammlung und anschließend die Öffentlichkeit.
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„Alle sind schockiert“, sagte Röbbelen kurz nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe. Die zwei Beschuldigten wurden vom Dienst freigestellt. Dies sei kein Ausdruck einer Vorverurteilung betonte der Sprecher des Kirchenkreises damals, sondern es gehe darum, die Eltern zu beruhigen und auch die Betroffenen zu schützen.
Nun also die Einschätzung der Staatsanwaltschaft: „Das Verfahren wurde Ende August eingestellt, ohne dass die vermeintlich Beschuldigten überhaupt vernommen worden wären, da die Angaben zu spärlich waren, um den Beschuldigten konkrete Vorwürfe zu machen.“ So habe sich das Kind bei den Aussagen sprunghaft gezeigt. „Sobald es vermeintliche Tatsachen benannt hat, ob etwa weitere Erzieherinnen vor Ort waren, hat das einer weiteren Überprüfung nicht stattgehalten“, so Oberstaatsanwalt Paul Jansen gegenüber der WAZ.
„Die Einstellung des Verfahrens ist mindestens so hoch zu bewerten wie ein Freispruch“, sagt Arnd Röbbelen auf WAZ-Anfrage. Arbeitsrechtliche Maßnahmen seien deshalb nicht angezeigt. Soll heißen: „Die Mitarbeitenden können selbst entscheiden, ob sie in die Einrichtung zurückkehren möchten.“ Bisher sei dies noch nicht geschehen, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen sei, so Röbbelen weiter. Gegebenenfalls werde das Team bei einer Rückkehr in jedem Fall supervisorisch begleitet.
Das Kind, das die Missbrauchsvorwürfe geäußert habe, sei nicht mehr seitdem in der Kita gewesen. „Es besteht kein Kontakt mit der Einrichtung“, sagt Röbbelen. Der Vertrag bestehe aber weiter. Und ihm ist auch wichtig zu betonen: „Wenn Eltern so einen Verdacht haben, müssen sie ihn äußern können, ohne Sorge haben zu müssen, dass ihr Kind nicht mehr kommen darf.“ Auch hier müsse sich zeigen, ob das Kind künftig wieder die Kita besuche.