Herne. Nun soll ein zweites Bürgerbegehren das ehemalige Hallenbad Eickel in Herne retten. Die Bürgerinitiative musste zuvor eine Niederlage einstecken.
Das ehemalige Hallenbad Eickel in Herne soll jetzt durch ein zweites Bürgerbegehren gerettet werden. Das sagt Horst Schröder von der Bürgerinitiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“. Dieser Schritt ist der mutmaßlich letzte Versuch, das Gebäude aus dem Jahr 1954 doch noch vor dem Abriss zu bewahren: Die Beschwerde der Initiative gegen den Beschluss des Rates, der den Weg frei gemacht hatte für einen Neubau an dieser Stelle, ist von der Bezirksregierung abgewiesen worden.
Hintergrund: Die Initiative war nach der Ratssitzung im März bedient. Die Politik hatte mehrheitlich ihrem von knapp 10.000 Menschen unterstützten Bürgerbegehren zugestimmt, dass der im Sommer 2021 getroffene Beschluss zum Verkauf des Hallenbad-Grundstücks von der Stadt an die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) zurückgenommen wird. Ein Signal für eine Rettung des Bades, wie von der Initiative erhofft, ging von dem Votum aber nicht aus. Im Gegenteil: Der Rat machte zugleich den Weg frei für einen Abriss des seit knapp sechs Jahren leerstehenden Hallenbads und den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit einem Lehrschwimmbecken. Die Bürgerinitiative sprach von einem „Taschenspielertrick“.
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Den wollte sie nicht auf sich sitzen lassen und reichte Beschwerde gegen dieses Vorgehen bei der Kommunalaufsicht ein. Diese wurde nun abgewiesen: Das Vorgehen im Rat stufte die Bezirksregierung als rechtens ein, teilen Stadt und Bürgerinitiative mit. Und nun? Die Initiative will nicht klein beigeben, sondern weiter kämpfen, sagt Mitglied Horst Schröder, Mitglied der Mondritter und Wanne-Eickeler Sänger. Ein zweites Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel II“ soll nun das Bad retten.
Konkret will die Initiative den Ratsbeschluss vom März kippen, der ein Ausschreibungsverfahren für den Neubau mit Lehrschwimmbecken vorsieht. „Wir wollen keinen Abriss des Hallenbades Eickel“, heißt es in der Begründung der Initiative. Tausende Bürgerinnen und Bürger hätten mit ihrer Unterschrift bezeugt, dass sie keinen Abriss wollten. Ein Lehrschwimmbecken reiche für die Versorgung der Menschen, darunter denen in Schulen und Vereinen, nicht aus. „Wir wollen, dass die Bürger*innen darüber entscheiden, was mit dem Hallenbad Eickel geschieht. Die Rücknahme des Ratsbeschlusses vom 15.3.2022 ist Voraussetzung dafür“, heißt es abschließend.
Die Verwaltung prüft nun, ob auch das zweite Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken. Darüber müsse abschließend der Rat entscheiden, das soll in seiner Sitzung am 21. Juni passieren. Gibt der Rat grünes Licht, dann muss die Initiative erneut mindestens 5974 gültige Unterschriften von Hernerinnen und Hernern sammeln. Für das erste Bürgerbegehren kamen im vergangenen Winter rund 10.000 Unterschriften zusammen. Wären auch diesmal genügend gültige Unterschriften da, dann würde sich erneut der Rat mit dem Thema befassen. Dabei hätte er wieder zwei Möglichkeiten: Er folgt der Forderung der Initiative, dann wird der Ratsbeschluss zum Ausschreibungsverfahren für den Abriss und den Neubau mit Lehrschwimmbecken rückgängig gemacht. Oder der Rat lehnt die Forderung ab, dann kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dabei würden dann alle Wahlberechtigten in Herne darüber abstimmen, ob der Ratsbeschluss gekippt wird.
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Die Bürgerinitiative kritisiert die Stadt Herne, weil sie die Sanierungskosten für das Hallenbad auf rund 15 Millionen Euro beziffert. Das habe der Verwaltung ein Ingenieurbüro bestätigt, sagte zuletzt Kämmerer Hans Werner Klee.
Mitglieder der Bürgerinitiative hätten versucht, Informationen zu dieser Kostenschätzung zu erhalten – bislang vergeblich, kritisiert die Initiative. Mitstreiter Jürgen Köhne, ein Architekt, komme nach Besichtigung des Hallenbades, Beratungen mit Fachkollegen und unter Rückgriff auf ein Gutachten eines Münsteraner Architekturbüros für die Kulturinitiative Pottporus von 2019 dagegen nur auf Kosten in Höhe von 8 Millionen Euro.
Eine schriftliche Berechnung über die Sanierungskosten in Höhe von 15 Millionen Euro liege nicht vor, moniert die Bürgerinitiative. Bei dem Betrag handele es sich nur um eine „Grobschätzung der Verwaltung“, die allein telefonisch übermittelt worden sei.