Herne. Das Jugendjazzorchester NRW gastiert in der Musikschule Herne. Außerdem widmen sich zwei weitere Abende dem Jazz und Blues.
Die Herner Musikschule widmet drei Abende dem Jazz und Blues: Am Freitag, 29. Oktober, tritt um 19 Uhr das Jugendjazzorchester NRW auf. Es wurde 1975 gegründet und gibt als Repräsentant des Landes NRW Konzerte auf der ganzen Welt. Viele ehemalige Mitglieder dieses Landesensembles spielen heute in etablierten Orchestern, darunter die Big Bands des Westdeutschen und des Norddeutschen Rundfunks.
Am Samstag, 30. Oktober, geht es um 19 Uhr gleich weiter mit Bluesky. Bluesky, das sind fünf Herren im besten Alter, die sich neben ihren Tätigkeiten als Profimusiker in unterschiedlichsten Genres und Dozenten an der Städtischen Musikschule Herne auf ihre erdigen Anfänge in der Musikbranche besinnen - den Blues. „Die zum Teil seit ihrer Kindheit gemeinsam musizierenden Künstler versprechen viel Spaß und gute Unterhaltung“, heißt es in der Ankündigung.
Axel Fischbacher, Hanseatic Reunion, tritt am 17. Dezember um 19 Uhr auf. Der in Lübeck gebürtige international renommierte Gitarrist Axel Fischbacher ist den Konzertbesucherinnen und -besuchern der Musikschule gut bekannt. „Ein besonderes Schmankerl bei diesem Konzert ist, dass Axel Fischbacher mit dem gebürtigen Herner Pianisten Peter Ortmann musizieren wird, der mittlerweile seinerseits in Lübeck lebt“, schreibt die Musikschule dazu.
Musikschule Herne: Zutritt nur mit 2G
Alle Konzerte finden in Kooperation mit dem Förderverein für die Städtische Musikschule Herne in der Aula der Musikschule statt. Der Eintritt zu allen Konzerten beträgt 15 Euro (10 Euro ermäßigt für Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten, sowie für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre). Karten sind ab sofort in der Städtischen Musikschule Herne, Gräffstraße 43, im Sekretariat und der Cafeteria erhältlich.
Auch interessant
Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei allen Konzerten die 2G-Regel gilt, also nur Personen mit einem gültigen Impfnachweis bzw. mit dem Nachweis einer nicht länger als sechs Monate zurückliegenden Genesung von Covid-19, Zutritt haben. Nicht geimpfte bzw. genesene Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren müssen einen negativen Testnachweis der Schule vorlegen.