Bochum/Herne. Ein Sexualstraftäter aus Herne bot obdachlosen Jungen einen Schlafplatz und missbrauchte sie. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.
Nach sexuellen Übergriffen auf zwei obdachlose Straßenkinder (zwölf und 15) bei Übernachtungsbesuchen in seiner Wohnung ist ein vorbestrafter Sexualtäter (57) aus Herne am Bochumer Landgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
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Der Angeklagte war wegen eines Urteils aus dem Jahr 2002 (Vergewaltigung und Kindesmissbrauch) bis 2015 rund 13 Jahre am Stück im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebracht. Im aktuellen Fall war der Herner von einem Straßenjungen, der ihm auf der Straße beim Betteln aufgefallen war, scheinbar regelrecht besessen. „Es war von Ihrer Seite aus eine Beziehung, vonseiten des Jungen war es eine Zweckgemeinschaft“, sagte Richterin Isabel Hoffmann in Richtung des Angeklagten. Der 57-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. In seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung hatte er erklärt, dass es ihm für die Kinder leidtue und er nun dafür sorgen werde, dass ein weiterer Rückfall nie mehr in seinem Leben vorkommt.
Jugendpornografie auf Handy des Herners gefunden
Im Sommer 2021 hatte in der im Süden von Herne gelegenen Wohnung des Angeklagten auf seine Einladung hin mehrfach ein Jugendlicher übernachtet, der ansonsten auf der Straße lebt. Später hatte der 15-Jährige einmal auch einen zwölf Jahre alten Freund mit dorthin gebracht. Beide Straßenkinder wurden laut Urteil vom Angeklagten im Schlaf sexuell missbraucht. Dem 15-Jährigen zahlte der Herner später für sexuelle Handlungen auch einmal zehn Euro.
Bei der Festnahme des Täters im Oktober 2021 waren auf seinem Handy jugendpornografische Bilder und auch vier Fotos von dem tief schlafenden Zwölfjährigen in Daumenlutscher-Pose entdeckt worden. Das Urteil lautet unter anderem auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.