Herne. Die neue Coronaschutzverordnung bringt auch in Herne weitere Einschränkungen für Ungeimpfte. Bei Hochzeiten oder Beerdigungen gilt nun 3G

Die ab Donnerstag geltende Coronaschutzverordnung bringt in Herne weitreichende Einschränkungen für Ungeimpfte mit sich. Wie die Stadt mitteilt, ist nun auch auf standesamtlichen Trauungen und Beerdigungen die 3G-Regel zu kontrollieren.

3G-Nachweis auf Beerdigungen in Herne erforderlich

Bei Beerdigungen sind Anbieter und Veranstalter dazu verpflichtet, die Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweise zu kontrollieren. Trauergäste müssen in städtischen Trauerhallen einen Mund-Nase-Schutz tragen, dürfen diesen allerdings am Platz abnehmen – die 1,5-Meter-Abstandsregel gilt dort nicht mehr.

Für standesamtliche Trauungen gilt ebenfalls ab Donnerstag die 3G-Regel: Nur getestete oder immunisierte Personen – also vollständig Geimpfte und Genesene – dürfen an der Trauung teilnehmen.

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