Herne. Was tun, wenn vor der Haustür Autos parken und nie bewegt werden? Wenn dadurch alles vermüllt? Ein Beispiel aus Herne: Was die Stadt machen darf.
„Das ist einfach ein Schandfleck, alle Nachbarn ärgern sich darüber“, sagt Ulrike Odermann und deutet auf einen alten, roten Peugeot mit ortsfremdem Kennzeichen, der am Erlenweg in Herne-Süd auf öffentlichem Grund parkt und viel Platz wegnimmt. Sie kritisiert: „Darin stapelt sich Müll bis oben hin und das Auto steht seit mindestens eineinhalb Jahren da.“
Ihr Nachbar Joachim Gorke stimmt ihr zu: „Und ein weiterer zugemüllter Wagen parkt eine Straße weiter – und zwar schon genauso lange.“ Der stehe am Eichenweg und trage ebenfalls ein fremdes Kennzeichen. Ihnen sei zwar mittlerweile bekannt, welchem Herner die Autos gehörten, der Besitzer sei für sie jedoch nicht zu erreichen, klagt Ulrike Odermann. „Dass hier von Seiten der Stadt nichts passiert, mutet an, als ob man seinen Schrott einfach auf die Straße stellen und verrotten lassen kann“, ärgert sich Anwohnerin Birgit Gorke.
Anwohner muss nun immer rangieren
Familie Gorke stört sich außerdem daran, dass der Peugeot direkt vor ihrem Haus parkt. Der Grund: Parkplatzarmut und eine Behinderung. „Normalerweise könnten hier problemlos drei Autos stehen“, so Joachim Gorke. Aber der Peugeot sei so geparkt, dass nur noch ein weiterer Wagen hinpasse. „Und trotzdem muss ich hin und her rangieren, um in meine Einfahrt zu kommen.“ Auch Umweltschutz-Bedenken gebe es: „Was passiert denn, wenn da mal Öl raus läuft? Das sind schließlich sehr alte Autos“, fragt Birgit Gorke. „Für mich gehören die zwei Autos an den Haken und dann ab in die Schrottpresse“, sagt Uwe Odermann. Auch der TÜV sei abgelaufen.
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Da ihm direkt neben dem Peugeot Garagen gehörten, zahle Odermann auch die Straßenreinigung anteilig. Weil jedoch der rote Wagen überhaupt nicht bewegt werde, könne auch der Straßenbereich drumherum nie gereinigt werden – „und sieht deshalb so ungepflegt aus“. Im ansonsten sehr gepflegten Viertel fallen Laub und Unkraut unter und neben dem Wagen tatsächlich schnell ins Auge. In dem Fiat, der seit eineinhalb Jahren am Eichenweg parke, liegen gut sichtbar neben allerlei Unrat DIN-A4-Zettel. Darauf ist zu lesen, dass das Auto in der 48. Kalenderwoche entfernt werde. „Kalenderwoche 48 in welchem Jahr?“, fragt Odermann.
Stadt: Fahrzeuge sind zugelassen
„Die Fahrzeuge sind der Stadt bekannt – beide sind aktuell zugelassen“, sagt Stadtsprecherin Nina Haupt. Aber muss ein Fahrzeug nicht eine TÜV-Erlaubnis haben, um beim Straßenverkehrsamt angemeldet zu sein? „Ja, aber das gilt eben nur bei der Anmeldung – später wird das nicht mehr kontrolliert“, erklärt der Sachverständige Sergey Ens von der Kraftfahrzeugprüfstelle GTÜ Koch. Heißt: Verliert ein angemeldetes Kraftfahrzeug irgendwann den TÜV, führt das nicht automatisch zur Abmeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt.
Auch die andauernde Parkplatzbelegung ziehe keine Probleme nach sich: „Es existiert keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer festlegt“, so Stadtsprecherin Haupt. Angemeldete Fahrzeuge dürften daher zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Raum abgestellt werden, „vorausgesetzt, dort gilt keine Parkbeschränkung und von dem Wagen geht keine Gefahr oder Verkehrsbehinderung aus.“ Die fehlende TÜV-Plakette werde aber als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. „Aber darüber hinaus haben wir keine gesetzliche Handhabe.“
>> WEITERE INFORMATIONEN: Ordnungswidrigkeit
Fahrzeuge, die ohne TÜV-Erlaubnis auf öffentlichem Grund stehen oder fahren, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt verhängt dafür je nach Dauer des Ablaufs ein Bußgeld zwischen 15 und 40 Euro. Dieses Vorgehen könne unbegrenzt häufig wiederholt werden, heißt es.
Nur wenn das Auto eine Verkehrsbehinderung oder sonstige Gefahr darstellt, wird es abgeschleppt. Läuft Öl oder eine andere umweltschädigende Flüssigkeit aus einem Fahrzeug, muss die Feuerwehr informiert werden.
Steht ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Raum, wird es nach einem sogenannten gestreckten Verwaltungsverfahren abgeschleppt, das mehrere Wochen dauert. Die Abmeldung erkennt man an fehlenden Kennzeichen – solange diese nicht gestohlen wurden.