Heiligenhaus. Das neue Parkraumkonzept in Heiligenhaus startet und bringt Änderungen mit sich. Was Autofahrer wissen sollten, um Knöllchen zu vermeiden.
Mehr Chancen auf einen Parkplatz an der Hauptstraße, weil das Dauerparken eingeschränkt wird – das erhofft sich die Heiligenhauser Stadtverwaltung vom neuen Innenstadt-Parkkonzept, auf das man sich nach längeren politischen Diskussionen einigen konnte und das nun nach und nach umgesetzt wird.
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Den Auftakt bei der Umsetzung macht ab dem 19. August die Beschilderung auf der Hauptstraße. Die Innenstadt wird in der Zeit montags bis freitags, 7 bis 18 Uhr, und samstags, 7 bis 13 Uhr, in Parkzonen aufgeteilt (außerhalb dieser Zeiten darf hier unbegrenzt geparkt werden):
Das gilt in den neuen Heiligenhauser Parkzonen 1 und 2
Zone 1 zieht sich entlang der Hauptstraße – zwischen Wülfrather Straße und Mozartstraße – sowie durch die unmittelbaren Nebenstraßen: Hier gilt nun eine Stunde kostenfreie Parkzeit mit Parkscheibe ohne Möglichkeit zur Verlängerung.
Zu Zone 2 gehören beispielsweise die größeren Parkplätze auf dem Basildonplatz, am Forum Hitzbleck, der Schleifenparkplatz oder die oberen Parkplätze an der Kettwiger Straße. Dort dürfen Fahrzeuge weiterhin zwei Stunden kostenfrei geparkt werden. Im nächsten Schritt wird man dort per App die Parkzeit auf zwei zusätzliche Stunden erhöhen können. „Die Verhandlungen mit den App-Betreibern sind gestartet“, so Claudiu Heidrich Abteilungsleiter für Verwaltungsdigitalisierung und Smart City.
Auf diesen Parkplätzen in Heiligenhaus ändert sich nichts
Der Parkplatz an der Kettwiger Straße zwischen Westfalenstraße und Hochschule gehört zukünftig zu Zone 3. Dort ändert sich nichts. Zusätzlich ist der Mitarbeiterparkplatz der Stadtverwaltung von Montag bis Freitag, 15 bis 7 Uhr, sowie am Wochenende unbeschränkt nutzbar.
Anzahl der Schilder in Heiligenhaus kann deutlich reduziert werden
Michael Krahl, Fachbereichsleiter Straßenbau, erklärt: „Wir starten mit der Montage der neuen Beschilderung aus der Mitte der Hauptstraße heraus und werden die Anzahl der Schilder deutlich reduzieren können. Weil drei Parkzonen eingerichtet werden, muss nicht mehr jeder einzelne Parkplatz vorne und hinten beschildert werden. Man muss daher schon beim Einfahren darauf achten, welche Regelung gilt.“
So werden zusätzliche Parkplätze gewonnen
Auch die Ladezonen werden flexibilisiert. Die südliche Ladezone – also links der Fahrtrichtung zwischen Mansfieldplatz und Kirchplatz – wird montags von 6 bis 18 Uhr sowie samstags 6 bis 13 Uhr mit eingeschränktem Halteverbot beschildert. Über Nacht darf dort künftig geparkt werden. „Dadurch gewinnen wir zusätzliche Parkplätze für Anwohner und die Abendgastronomie“, sagt Michael Krahl.
Auch bei den Taxi-Stellplätzen ändert sich etwas
Auch bei den Taxenplätzen werden die im Mobilitätsausschuss beschlossenen Änderungen umgesetzt. So gibt es künftig vor Netto nur noch zwei Taxenplätze und es entstehen zwei zusätzliche Parkplätze. Dafür wurde mit dem örtlichen Taxibetreiber vereinbart, dass die Ladezone vor der Löwenapotheke über Nacht zu Gunsten der nahe gelegenen Gastronomie genutzt werden kann.
Zeiten ändern sich: Mehr Gastronomiebesucher
„Die Händler entlang der Hauptstraße haben uns deutlich signalisiert, dass die Parkdauer mit zwei Stunden zu lang ist. Kunden finden oftmals keinen Parkplatz. Dafür haben die Anwohner den Wunsch an uns herangetragen, mehr Parkmöglichkeiten in den Abendstunden und am Wochenende zu erhalten“, erläutert der Technische Beigeordnete Andreas Sauerwein die Hintergründe für das neue Konzept. „Wir haben festgestellt, dass sich die Motivation für einen Besuch in der Innenstadt ändert. Wo früher hauptsächlich der kurze Einkauf für den täglichen Bedarf im Fokus stand, spielt nun auch der Besuch der Gastronomie eine immer stärkere Rolle. Hierfür brauchen wir eine Flexibilisierung der Parkdauer über zwei Stunden hinaus.“
Regeln an E-Ladesäulen und Behindertenstellplätzen unverändert
Übrigens: Für Parkplätze an E-Ladesäulen gilt weiterhin unverändert die Beschränkung auf maximal vier Stunden; auch die Behindertenstellplätze bleiben unverändert bei einer maximalen Standzeit von 24 Stunden mit dem blauen Behindertenparkausweis.