Heiligenhaus.. Rund 750.000 Euro für die Unterbringung von Asylbewerbern würden vom Land nicht übernommen. Kämmerer Björn Kerkmann fordert mehr Unterstützung.



Die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern ist für viele Kommunen seit Jahren eine große Aufgabe. Auch für die Stadt Heiligenhaus bedeutet das Thema eine zusätzliche finanzielle Belastung. „Leider bleiben wir auf einem Teil der Kosten sitzen, die das Land NRW nicht übernimmt“, berichtet Kämmerer Björn Kerkmann.

Bevor eine Rechnung aufgestellt werden kann, muss man jedoch die Zugewanderten zunächst nach ihrem Aufenthaltstitel unterscheiden. Die anerkannten Flüchtlinge mit Bleibeperspektive (siehe Infokasten) fallen für die Kommunen im Vergleich nicht so sehr ins Gewicht. Anders sieht das bei der zweiten Gruppe aus – den Asylbewerbern im laufenden Verfahren.

Von dieser Gruppe wohnten von Januar bis August 2018 durchschnittlich 72 Personen in Heiligenhaus. „Pro Person erhalten wir vom Land eine Pauschale über 866 Euro im Monat“, erklärt Kerkmann. Diese 866 Euro müssen reichen für die Kosten der Unterkunft, Strom, Wasser, Sachbezüge, einen Regelsatz (354 Euro im Monat, ab dem 15. Monat 416 Euro), der pro Person ausbezahlt wird, und weitere Betreuungskosten.

Asylbewerber bleiben teils Jahre

Das Problem laut Kerkmann: Die Pauschale von 866 Euro reiche nicht aus. Aufs Jahr gerechnet erhalte die Stadt so 10.392 Euro pro Asylbewerber. Der Städte- und Gemeindebund gehe nach einem Gutachten aber davon aus, dass 12.900 Euro pro Jahr und Leistungsempfänger nötig seien. Kerkmann: „Aus dieser Diskrepanz ergeben sich für Heiligenhaus nicht gedeckte Kosten von jährlich 180.000 Euro.“

Noch gravierender sei die Lage bei der dritten Gruppe – Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen noch in Deutschland geduldet sind. Hier übernimmt das Land nur die ersten drei Monate die Kosten für die Unterbringung in einer Kommune. „Danach zahlt die Stadt, obwohl die Menschen teils Jahre bei uns bleiben.“ Durchschnittlich 44 solcher geduldeten Asylbewerber lebten dieses Jahr in Heiligenhaus, wodurch die Stadt weitere 570.000 für deren Unterbringung und Versorgung aufbringen müsse. Kerkmann schließt sich deshalb der Forderung von Städtetag und Landkreistag NRW an, dass das Land nicht nur drei Monate, sondern dauerhaft die Kosten übernehmen müsse. Zusammengerechnet zahle die Stadt somit rund 750.000 Euro pro Jahr drauf. „Das geht natürlich zu Lasten anderer, freiwilliger Aufgaben der Kommune“, so Kerkmann.

Land NRW will Kommunen entlasten


Das Land NRW hat im Asyl-Stufenplan zugesagt, die Kommunen zu entlasten. „Die über das gesamte Jahr 2017 bei den Kommunen durchgeführte Erhebung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern ist abgeschlossen“, teilt das Flüchtlingsministerium auf Anfrage mit. In der Erhebung, an der unter anderem die Universität Leipzig beteiligt war, wird empfohlen, zukünftig die an Städte ausgezahlte Pauschale zu splitten: 10.500 Euro für kreisangehörige Kommunen pro Person und Jahr, für kreisfreie Städte wegen struktureller Unterschiede und höherer Belastungen 13.500 Euro.

„Mit den Aussagen und Empfehlungen des Gutachters werden wir uns jetzt intensiv befassen. Wir wollen uns anschließend mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammensetzen, um eine gute Lösung für beide Seiten zu finden“, so Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP). Ob Heiligenhaus und andere Kommunen dann entlastet werden, bleibt abzuwarten.

>>> WEITERE ANERKANNTE FLÜCHTLINGE KÖNNTEN HEILIGENHAUS ZUGEWIESEN WERDEN

  • Heiligenhaus wurden in diesem Jahr bislang 25 anerkannte Flüchtlinge mit Bleiberecht zugewiesen. Vergangenes Jahr waren es 42. Hinzu kommen noch die Personen, die in Heiligenhaus selbst anerkannt wurden.


  • Die Erfüllungsquote liege derzeit nur bei 43 Prozent, teilt Johanna Boismard vom Heiligenhauser Sozialamt mit. Laut Bezirksregierung müsse Heiligenhaus mit einer Zuweisung von bis zu 144 Personen rechnen. Wie viele es tatsächlich sein werden und wann sie zugewiesen werden, hänge davon ab, wie viele wann anerkannt werden.
  • Gemäß der sogenannten Wohnsitzauflage müssen anerkannte Flüchtlinge bis zu drei Jahre in einer Stadt leben und dürfen sich dann erst ummelden. Rund ein Drittel dieser Menschen in Heiligenhaus stammt aus Syrien.

  • Anerkannte Flüchtlinge erhalten Leistungen nach SGB II (Hartz 4), die von der Arbeitsagentur und über die Kreisumlage (indirekt von den Städten) gezahlt werden.