Düsseldorf. . Die Landesregierung geht bei der Unterbringung und Verteilung von Flüchtlingen neue Wege. Wie das Kabinett gestern beschlossen hat, werden nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zur Betreuung und Integration in kommunale Einrichtungen geschickt.
Die Landesregierung geht bei der Unterbringung und Verteilung von Flüchtlingen neue Wege. Wie das Kabinett gestern beschlossen hat, werden nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zur Betreuung und Integration in kommunale Einrichtungen geschickt.
Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive oder offensichtlich unzulässigen Anträgen sollen durch eine Gesetzesänderung bis zu zwei Jahre lang in Landeseinrichtungen untergebracht werden. Die Kommunen sollten sich auf die Integration von Menschen konzentrieren können, die dauerhaft in Deutschland leben dürfen, während die Landesregierung die möglichst schnelle Rückführung nicht schutzberechtigter Personen aus den Landeseinrichtungen organisieren wolle, sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP).
Die Regierung geht davon aus, dass die bestehenden Landeseinrichtungen mit 25 000 freien Plätzen und 15 000 weiteren in der Hinterhand für das neue Konzept ausreichend sind. Sobald Bundesinnenminister Seehofer (CSU) sein Konzept der „Ankerzentren“ mit Betreuungsstrukturen, Bundesamt für Migration und Verwaltungsgericht unter einem Dach konkretisiert habe, könne sich NRW jedoch ein Pilotprojekt vorstellen.
Asylbewerber ohne Bleibeperspektive, die im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 Kommunen zugewiesen wurden, können nachträglich aus rechtlichen Gründen nicht mehr in die Landesbetreuung zurückgeschickt werden. Oftmals verhindern eine attestierte Krankheit, humanitäre Gründe oder die fehlende Aufnahmebereitschaft des Heimatlandes die Abschiebung. In besonders schwierigen Fällen, etwa bei notorischen Kleinkriminellen oder Drogenabhängigen, will das Land in „Fallkonferenzen“ mit den Bezirksregierungen den Städten helfen. Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) zur schnelleren Abwicklung der Verfahren sollen neben Unna, Köln und Bielefeld noch in Essen und Coesfeld entstehen.
Stamp räumte ein, dass die deutlich verlängerte Unterbringung Probleme mit sich bringe. Fragen der Beschulung und Strukturierung des Alltags müssten mit Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden noch geklärt werden. Landeseinrichtungen seien keine Haftanstalten, sondern größere Einrichtungen in Landesregie, so der Minister. Stamp entwickle sich mit seinem harten Kurs zur „Seehofer-Kopie“, kritisierten die Grünen.