Hattingen/Sprockhövel/EN-Kreis. Beim bundesweiten Warntag heulen heute (12.9.) die Sirenen: Wann es auch in Hattingen und Sprockhövel so weit ist und was die Signale bedeuten.

Es wird laut in Hattingen und Sprockhövel: Am heutigen Donnerstag (12.9.) ist Warntag: Die Sirenen heulen und parallel werden Push-Nachrichten über Cell Broadcast und die Warn-App Nina direkt auf alle Handys gesendet – und zwar um 11 Uhr.

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„Zum einen geht es ein weiteres Mal darum, Technik und Abläufe zu testen. Zum anderen wollen wir bei den Bürgerinnen und Bürger das Bewusstsein für die Sirenensignale erhöhen“, erklärt Dennis Wichert, Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz im Kreishaus. Dafür werden die kreisweit 110 vorhandenen Sirenen zeitgleich ertönen.

So läuft der Alarm in Hattingen & Sprockhövel ab

Der Probealarm am 12. September ist wie immer dreiteilig: Ertönen sollen die Sirenen dabei um 11 Uhr, um 11.05 Uhr und um 11.10 Uhr.

Teil eins und drei bestehen aus einem einminütigen Dauerton, Teil zwei aus einem Heulton, der eine Minute an- und abschwillt. Der Dauerton bedeutet Entwarnung, der Heulton ist die Aufforderung, den Hörfunk einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Es kann erforderlich sein, das Signal mehrfach wiederholen zu lassen.

Empfehlungen vom EN-Kreis zum richtigen Verhalten

„Wer tagsüber eine Sirene hört oder nachts von ihr aus dem Schlaf gerissen wird, dem soll wieder klar sein: Es droht eine Gefahr, das Warnsignal liefert mir einen ersten Hinweis, ich sollte mich sehr zeitnah weiter informieren“, so Wichert.

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Im Ernstfall würden sich Mitteilungen und Verhaltenstipps unter anderem über die Warn-App, den Rundfunk und die Informationskanäle der Stadt- und Kreisverwaltungen finden. Zu diesen zählt seit 2020 auch die App des Ennepe-Ruhr-Kreises.

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„Um sie auch im Falle eines Stromausfalls nutzen zu können, sollte jeder sich vorbereiten. Stichworte sind hier Batterien, geladene Powerbank oder auch Kurbelradios“, appelliert Wichert an die Bürgerinnen und Bürger.

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Die rechtlichen Grundlagen für den Warntag sowie das Warnen und Informieren der Bevölkerung generell liefert ein Erlass des NRW Ministeriums des Innern. Er regelt, wie auf Gefahrensituationen wie Brände, Unwetter oder andere Katastrophen hingewiesen werden soll, enthält Bestimmungen zu Zuständigkeiten, Warnmitteln, Warnwegen und Informationspflichten der Behörden. Bürgerinnen und Bürger können den Erlass auf der Internetseite https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start finden.