Hattingen. Ein gestohlenes Fahrrad wird nur durch einen Zufall wiederentdeckt. Der Dieb aus Hattingen tischt vor Gericht eine kuriose Story auf.
Die Reihe der Straftaten ist lang und länger. Betrug, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein und weitere Delikte reichen zurück bis ins Jahr 2008. Jetzt stand der Hattinger ein weiteres Mal vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm gewerbsmäßige Hehlerei, deswegen wurde er auch verurteilt. Und zwar zu einer empfindlichen Strafe.
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Unter anderem ging es um ein Fahrrad, das gestohlen worden war. Der Vater eines Jungen, der sein Rad am Fußballplatz abgestellt hatte, sagte als Zeuge aus. Das Rad selbst, mit sehr markanten Eigenschaften, war verschlossen und stand in einem ebenfalls verschlossenen Abstellplatz. Der Wert: Zwischen 500 und 600 Euro. Das war im Februar vergangenen Jahres.
„Das Rad habe ich mit einem großen Magneten aus der Ruhr gefischt.““
Im November 2023 taucht ein Angebot in den Kleinanzeigen auf. Es könnte das Rad des Sohnes sein, meint der Vater und will es „zurückkaufen“, schaltet aber die Polizei ein. Als die Beamten zur angegebenen Adresse gehen, steht das gestohlene Rad angekettet und super hergerichtet vor der Türe. „Sogar die Gangschaltung, die vorher nicht mehr so ganz in Takt war, funktioniert wieder einwandfrei“, schildert der Vater vor Gericht.
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Die beiden Polizisten, die als Zeugen geladen sind, erzählen ihr weiteres Vorgehen. „Wir sind dann in den Keller gegangen, der echt voll war und haben auch Nummernschilder eines Motorrads gefunden.“ Diese Schilder waren einem Bochumer, der auch als Zeuge aussagte, von seinem Motorroller gestohlen worden. „Ich hatte den Roller abgestellt und bin in Urlaub gefahren“, berichtete er. „Als ich wiederkam, waren die Schilder geklaut und ich habe die Polizei eingeschaltet.
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Zu dem Fahrrad tischte der Angeklagte dem Schöffengericht eine abenteuerliche Geschichte auf. „Das Rad habe ich mit einem großen Magneten aus der Ruhr gefischt.“ Bei der Version blieb er auch, als ein Schöffe bei den beiden Polizisten intensiv nachfragte. „Wies das Rad irgendwelche Rostspuren auf oder Anzeichen, das es einige Zeit im Wasser gelegen hat?“ Darauf antworteten beide Beamte, die getrennt in den Zeugenstand gerufen worden waren, mit einem spontanen und entschlossenen Nein. Zu den Kennzeichen eines Rollers, die bei ihm im Keller gefunden wurden, machte der Angeklagte die Aussage, die seien ja abgemeldet gewesen.
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Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass sich die Lage genauso darstelle, wie es in der Anklage beschrieben worden war und wies darauf hin, dass der Gesetzgeber auf gewerbsmäßige Hehlerei eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Auch die Version, dass der Angeklagte das Rad aus der Ruhr gezogen habe, nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab. Für beide Straftaten zusammen, das Klauen des Rades und der Rollerkennzeichen, nannte er eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Auch im Hinblick auf die lange Liste der Vorstrafen und dass der Angeklagte zurzeit noch unter Bewährung wegen einer anderen Verurteilung steht.
Der Anwalt des Hattingers, Peter Steffen, gab zu Bedenken, dass sein Mandant auch immer Probleme wegen Drogen gehabt habe und es ja heiße „Therapie statt Strafe“. „Er ist zum letzten Mal 2020 in Erscheinung getreten und seitdem clean. Außerdem hat er seit vier Monaten wieder einen Job. Es ist zu überlegen, ob er nicht doch noch einmal eine Bewährungsstrafe bekommen kann - trotz laufender Bewährung“, sagte er.
Das sah das Schöffengericht nicht so. Es verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Grund dafür ist die Story, dass er das Rad aus der Ruhr gefischt habe und nicht zuletzt das lange Vorstrafenregister und die Bewährungstrafe, in der er jetzt erneut straffällig geworden ist.