Hattingen. Nach illegalen Baumfällungen in Hattingen spricht das Gericht Wolfgang Teckenberg 5000 Euro Schadenersatz zu. Warum er damit nicht zufrieden ist.
„Bescheiden gelaufen“ sei es für ihn vor dem Oberlandesgericht Hamm. Das sagt Waldbesitzer Wolfgang Teckenberg. Ihm waren im Jahr 2013 illegal 41 Buchen am Röhrkenweg abgesägt worden. Seitdem kämpfte er für sein Recht.
In dieser Woche hatte zu dem Vorfall das Oberlandesgericht das Wort. „Das Ergebnis der Verhandlung ist ein Vergleich, bei dem mit dem guten Willen der Gegenseite 5000 Euro gezahlt werden.“ Bei den aufgelaufenen Kosten, Gutachten zum Beispiel, könne er nicht sagen, wie diese an- und umgerechnet werden, sagt Teckenberg.
Die Begründung, warum die Richter und Beisitzer ihm den Vergleich empfohlen haben: Das Grundstück habe einen geringen Wert und „Wiederherstellungskosten“ seien in der Forstwirtschaft nicht üblich und nicht mit dem Grundstückswert vereinbar. „Das Gericht hat den Schaden somit etwas höher als den Grundstückswert angesetzt“, erklärt der Geschädigte.
Mit einem Pkw verglichen
In der Verhandlung sei das mit einem Pkw verglichen worden, der von einem Menschen durch Hammerschläge an Karosserie und Türen bewusst beschädigt oder zerstört wird. In dem Fall würden juristisch auch nicht die Wiederherstellungskosten des Wagens, sondern nur der Zeitwert berücksichtigt und angesetzt.
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Auch der Holzwert der gefällten Bäume kam nicht zum Tragen, da sie keinen Wert mehr hätten. Schon das Landgericht Essen hat seinerzeit festgestellt, dass das Holz, das nunmehr seit acht Jahren immer noch dort liegt, keinen Wert mehr habe.
Juristisch ist der Streit nun beendet
Wolfgang Teckenberg versteht in dem Fall der illegalen Fällung die Juristenwelt nicht mehr: „Das muss man sich mal vorstellen. Das Essener Gericht hat das damit begründet, dass die Sprockhöveler Firma, die illegal gefällt und den Schaden verursacht hat, damals angeboten hatte, 2400 Euro für die Stämme zu bezahlen.“
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Das Geld anzunehmen, lehnte die damalige Erbengemeinschaft ab. In deren Namen war Wolfgang Teckenberg vor Gericht gezogen. „Das waren Beweismittel, die ich doch nicht verkaufe, bevor ein Urteil gesprochen ist“, erklärte der Waldbesitzer. Mit dem vom OLG vorgeschlagenen Vergleich ist juristisch der Streit nun beendet.