Gladbeck. Die Handwerkskammer (HWK) Münster, zuständig für Gladbeck, stellt fest: Viele Betriebe fallen durch Förderlücken oder warten auf Geld.

Die Handwerkskammer (HWK) Münster, der auch Betriebe in Gladbeck angehören, freut sich über Ankündigungen der Bundesregierung, die Corona-Hilfen für Unternehmen verbessern zu wollen. Zügige, unbürokratische und zusätzliche Förderung sei jetzt oftmals existenziell wichtig, betont HWK-Präsident Hans Hund. „Die schnellstmögliche Auszahlung der finanziellen Hilfen und das Schließen der Förderlücke wird für direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe immer drängender.“ Ihre  Existenznot vergrößere sich zudem mit einer Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen gegen das Coronavirus, so Hund.

Die unzureichenden Hilfen macht die Kammer am Beispiel der Friseure fest: "Sie mussten Mitte Dezember ihre Salons schließen, aber wurden von den Dezemberhilfen ausgeschlossen. Es gab den Verweis auf Überbrückungshilfe III." Diese sei aber weitgehend an den kleinen Unternehmen mit wenigen Angestellten vorbeigegangen, erklärt die HWK.

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Die Handwerkskammer moniert zudem die schleppende Auszahlung der Hilfen. „Alles, was den Unternehmen jetzt rasch Liquidität verschaffen kann, muss auch genutzt werden“, fordert Hund. Dazu gehörten auch kurzfristige steuerliche Lösungen, etwa Verbesserungen bei den Verlustrückträgen. Für viele Betriebe bilde die Verlängerung der Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer ebenfalls eine Erleichterung. Elementar sei zudem die zügige Bearbeitung der Anträge auf die finanziellen Hilfen.

725 Handwerksbetriebe nahmen an einer HWK-Umfrage teil

Eine HWK-Umfrage bei 725 Handwerksbetrieben zu finanziellen Corona-Hilfen ergab, dass 59 Prozent bislang keinen Bedarf anmeldeten. 41 Prozent stellten seit Beginn der Krise insgesamt 929 Anträge für verschiedene Programme. Ablehnungen: in 58 Fällen. In 208 Fällen steht der Bescheid aus. Auszahlungen erfolgten in 563 Fällen, in 100 wurden bewilligte Mittel noch nicht ausgezahlt.

Am häufigsten beantragten Betriebe die Soforthilfe NRW

Die Soforthilfe NRW ist das bislang am meisten genutzte Förderinstrument (41 Prozent der Befragten). Aber 14 Antragstellende haben keinen Bescheid erhalten; fünf Mal wurden bewilligte Mittel nicht ausgezahlt. Am zweithäufigsten wurde Kurzarbeitergeld beantragt (32 Prozent der Befragten); von den Antragstellern haben drei Viertel das Geld von der Agentur für Arbeit erhalten, 15 Prozent warten auf die Auszahlung. In der Häufigkeit folgt das Quarantäne-Ausfallgeld, das von jedem fünften Betrieb beantragt wurde. Hier erfolge die Erteilung eines Bescheids und die Auszahlung am schleppendsten, ergibt die Umfrage. Auch Anträge für die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe steckten häufig in der Bewilligungsschleife.

Soloselbstständige sind laut Umfrage am ehesten auf Grundsicherung angewiesen

Von allen Gewerbegruppen hat das personenbezogene Dienstleistungsgewerbe, dem beispielsweise Friseure und Fotografen angehören, am häufigsten die Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II sowie Dezemberhilfe in Anspruch genommen. Hier ist mit 9 Prozent der Anteil der Unternehmer, die Grundsicherung beantragten, am höchsten. Betriebe des Nahrungsmittelgewerbes, etwa Bäcker und Fleischer, brauchten von allen am öftesten Novemberhilfe und Quarantäne-Ausfallgeld. Von Betrieben des Gesundheitsgewerbes wie Augenoptiker und Orthopädiemechaniker wurden die meisten Anträge auf Kurzarbeitergeld und KfW-Kredite gestellt. Kurzarbeitergeld und Ausfallgeld bei Quarantäne werden vor allem von größeren Unternehmen beantragt.

Die Handwerkskammer informiert über Unterstützungsangebote

Waren es anfangs noch Handwerksunternehmen mit zwei bis vier Tätigen, die am meisten Hilfen beantragten, sind es seit dem Sommer vor allem die Soloselbstständigen. Sie sind mit 9 Prozent der Befragten auch am ehesten auf Grundsicherung angewiesen.

Die HWK gibt auf ihrer Internetseite einen Überblick über die Hilfen und Unterstützungsangebote: www.hwk-muenster.de/coronavirus

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