Gladbeck. Die AfD hat um eine Auflistung der Infektionen nach Stadtteilen gebeten. Warum das abgelehnt wird, und was die Rechtspopulisten ärgert.

Die Gladbecker AfD-Fraktion ist verärgert. Konkret kritisiert sie den Umgang der Stadtverwaltung mit einer Anfrage, die die Rechtspopulisten Ende September 2020 an den Rat der Stadt Gladbeck gestellt haben.

Inhaltlich ging es um die Bitte der Fraktion, die Corona-Infektionszahlen getrennt für jeden einzelnen Stadtteil in Gladbeck auszuweisen – mit dem Ziel, so „einen besseren und detaillierten Überblick über die Infektionslage in Gladbeck zu erhalten“. Das hielt die Fraktion für angebracht im Hinblick auf die weiterhin steigenden Infektionszahlen.

Bürgermeisterin: Auflistung wäre nur mit erheblichem und nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand zu leisten

Dieser Antrag wurde von Bürgermeisterin Bettina Weist zurückgewiesen. In der schriftlichen Begründung, die die AfD-Fraktion im Dezember erreichte, führt die Bürgermeisterin aus, dass eine solche Auflistung der Infektionszahlen nach Stadtteilen „nur mit erheblichem und nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand zu leisten wäre“.

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Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich in Gladbeck 2299 Bürgerinnen und Bürger mit dem Virus infiziert (Stand bei Aufsetzung des Schreibens, Anmerkung der Redaktion). Eine Auflistung der Infektionszahlen nach Stadtteilen ist nicht erfolgt, da eine solche Differenzierung auch nicht zielführend wäre. Die Tatsache, wo eine infizierte Person wohnt, sagt noch nichts darüber aus, an welchem Ort die Ansteckung erfolgt ist. Auch vom Kreisgesundheitsamt - als zuständige Behörde - werden solche Daten nicht erfasst.“

Anfragen an den Rat der Stadt Gladbeck müssen kurz und bestimmt gefasst sein 

Um die Zurückweisung des Antrags zu begründen, weist die Bürgermeisterin außerdem auf den Paragraphen 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hin. Demnach müssten Anfragen kurz und bestimmt gefasst sein. Sie dürften nur konkrete Fragen, keine Wertungen oder unsachlichen Feststellungen enthalten und müssten eine kurze Beantwortung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermöglichen.

In einer Pressemitteilung äußert die AfD-Fraktion nun ihren Unmut über die Absage. Mit Erstaunen, so der Fraktionsvorsitzende Marco Gräber, habe man die Antwort zur Kenntnis genommen: „Es wird uns vorgeworfen, die Anfrage sei langatmig und ausschweifend, unpräzise formuliert, und ließe so keine konkrete Beantwortung, der von uns gestellten Fragen zu.“

Gräber (AfD): Umgang mit der Anfrage zeige grundsätzliches Verhalten der Verwaltung seiner Partei gegenüber

Zudem, so Gräber weiter, zeige das Verhalten in diesem Fall wohl grundsätzlich „den ,Umgang‘ mit unseren, durch die Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse, eingeräumten, gesetzlich verankerten Rechten der parlamentarischen Arbeit (…) zum ersten Mal recht deutlich“ auf. Wie man mit der Afd verfahren wolle, sei ja bereits in der „Gladbecker Vereinbarung“ festgelegt worden.

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Dem widerspricht auf Anfrage dieser Zeitung Stadtsprecher David Hennig ganz klar: „Wir behandeln Anfragen der AfD genauso wie alle anderen auch!“ Zudem habe man die Anfrage der Fraktion auch nicht als „langatmig“, „ausschweifend“ und „unpräzise formuliert“ bezeichnet. „Diese Worte sind nie gefallen“, betont Hennig. Vielmehr sei aus dem Paragraphen der Geschäftsordnung des Rates zitiert worden. Und, wie dort aufgeführt, sei der Antrag zurückgewiesen worden, weil der Aufwand für die Verwaltung zu groß und „außerdem personell im Moment auch gar nicht leistbar ist.“