Gladbeck. Seit Einführung der neuen Testverordnung lassen sich in Gladbeck weniger Menschen auf Corona testen. Besonders eine Gruppe kommt seltener.

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Die Nachfrage in Corona-Testzentren in Gladbeck ist zurückgegangen. Den Betreibern zufolge liegt das nicht nur an der Ferienzeit, sondern vor allem an der neuen Testverordnung.

„Zunächst ist die Nachfrage deutlich zurückgegangen, aber das erholt sich gerade wieder“, zieht Patrick Schürhoff vom Schnelltestdienstleister TestCov eine erste Bilanz. Nach einigem Hin-und-Her mit der Kreisverwaltung Recklinghausen steht für ihn nun auch fest: Im Juli können sich Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf einen vergünstigten Drei-Euro-Test haben, bei TestCov kostenlos testen. Das Unternehmen übernimmt die Kosten – aller Wahrscheinlichkeit nach auch im August, berichtet Schürhoff. „Wir möchten die Kunden etwas entlasten. Viele Bürger sind da sehr dankbar und das Angebot wird entsprechend gut angenommen“, so der Betreiber.

Das DRK Gladbeck verkürzte vorübergehend Öffnungszeiten

Aber es steht fest: Seitdem die Corona-Tests nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos oder vergünstigt sind, kommen besonders diejenigen, die keinen Anspruch auf günstige Tests haben, seltener. Bei den Teststellen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ist die Nachfrage insgesamt zurückgegangen. Während beim Drive-in an der Europastraße wegen geringerer Nachfrage vorübergehend die Öffnungszeiten verkürzt sind, ist die Teststelle an der Bottroper Straße jedoch weiterhin gut besucht.

Lena Kukowka, studentische Hilfskraft, nahm einen Nasenabstrich von Britta Mollmann im DRK-Testzentrum an der Bottroper Straße in Gladbeck.
Lena Kukowka, studentische Hilfskraft, nahm einen Nasenabstrich von Britta Mollmann im DRK-Testzentrum an der Bottroper Straße in Gladbeck. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

„Da haben wir sehr guten Zulauf. Die Teststelle liegt günstig für viele, die jemanden im Heim oder im Krankenhaus besuchen wollen und dafür einen Test benötigen“, erklärt DRK-Chef Wilhelm Walter. Viele der aktuell etwa 180 täglichen Tests (zum Vergleich: bei kostenloser Testung verzeichnete das DRK täglich etwa 250) fallen daher unter die neuen Regeln zum kostenlosen oder vergünstigten Test. „Bei den Selbstzahlern, die zehn Euro zahlen, haben wir etwa zehn bis 15 Tests täglich“, rechnet Walter vor, der mit den Reiserückkehrern wie in den vergangenen Corona-Sommern auch wieder einen Anstieg an Testungen erwartet.

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So lässt sich auch Britta Mollmann bei DRK vor einem Krankenbesuch kostenlos testen. „Es ist sehr praktisch, dass das Testzentrum so nah am Krankenhaus ist und ich jetzt den kostenlosen Test nehmen konnte“, meint die Gladbeckerin. Sich ohne konkreten Anlass für je nach Anbieter etwa zehn Euro testen zu lassen, ist für Mollmann dagegen nicht selbstverständlich: „Da würde ich mir überlegen, wie wichtig mir die Veranstaltung ist und ob sich das dann lohnt.“

Anspruch auf Gratis-Tests

Die neue Testverordnung regelt, wer weiterhin Anspruch auf gratis oder vergünstigte Tests hat. Kostenlos sind Tests unter anderem für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, Schwangere, Menschen, die sich nicht impfen lassen können, oder Personen, die sich freitesten lassen. Auch Menschen, die etwa in einem Krankenhaus oder Pflegeheim behandelt werden oder wohnen, sowie deren Besucher und Pflegepersonen bekommen kostenlose Tests.Drei Euro pro Test zahlen Menschen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung im Innenraum besuchen, Kontakt zu Risikogruppen oder eine rote Corona-Warn-App haben. Ausführliche Informationen gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit oder den jeweiligen Schnelltestanbietern.

Das sieht Anja Dickmann, die sich für einen Besuch im Pflegeheim testen lässt, anders. „Das ist jetzt für mich kostenlos, aber ein Test wäre mir auch das Geld wert, definitiv. Gerade bei den aktuell hohen Zahlen. Und was man aus dem Umfeld über schwere Verläufe hört“, ist sich die Gladbeckerin sicher.

Wer einen Anspruch auf einen kostenlosen Test oder das vergünstigte Angebot hat, muss das gegenüber der Teststelle glaubhaft versichern. „Viele haben als Beweis zum Beispiel ein Formular aus dem Pflegeheim dabei, wenn sie dort Angehörige besuchen“, berichtet DRK-Mitarbeiter Noel Schmid. „Rechtskonform gemäß Verordnung ist aber die Unterschrift, dass die Angaben alle richtig sind“, ergänzt Wilhelm Walter.

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Auch bei den Teststellen von TestCov zeigen viele ihre Konzertkarte als Beweis, entscheidend sind aber auch hier die Angabe und Unterschrift der Kunden. „Es wird an die Eigenverantwortung und Ehrlichkeit der Bürger appelliert. Man hat auch in den Ministerien eingesehen, dass es nicht praktikabel ist, sich zum Beispiel jedes Mal vor einem Heimbesuch eine Bestätigung zu holen“, erklärt Schürhoff das vereinfachte Verfahren.

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