Gelsenkirchen. Debatte um Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ist wieder aufgeflammt. So sind die Erfahrungen in Gelsenkirchen mit „Arbeitsgelegenheiten“.

Nach einem neuerlichen Vorstoß für eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger und Asylbewerber - diesmal vorgetragen vom NRW-Städtetag - berichtet Gelsenkirchens Wirtschaftsdezernent, Simon Nowack, von den ernüchternden Erfahrungen der Stadt mit dem Instrument der „Arbeitsgelegenheiten“.

Während Gelsenkirchens Sozialdezernentin Andrea Henze zu einer „differenzierten Betrachtung“ mahnt und dafür plädiert, die Betroffenen durch Sprachkurse und Qualifizierungen fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen, damit sie „nicht dauerhaft im Niedriglohnsektor festgehalten werden“, ist Nowack davon überzeugt, dass „wir langfristig um eine entsprechende Verpflichtung nicht herumkommen“.

Gelsenkirchens Wirtschaftsförderungsdezernent Simon Nowack (CDU).
Gelsenkirchens Wirtschaftsförderungsdezernent Simon Nowack (CDU). © FUNKE Foto Services | Michael Korte

Schließlich, so der CDU-Politiker und Vorstandskollege von Henze, reichten die bisherigen Mittel nicht aus. „Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber testen wir bei Gelsendienste ja schon mit vier Personen und es läuft in der Tat gut. Allerdings sind wir noch lange nicht bei den 20 Personen angekommen, die wir angepeilt hatten. Und Freiwillige für das Projekt zu finden, gestaltet sich durchaus herausfordernd, sodass wir um eine Arbeitspflicht nicht herumkämen“, so Nowack.

Arbeit für Flüchtlinge: Gelsenkirchen nutzt gesetzliche Möglichkeiten bereits

Worauf sich Nowack bezieht: Seit Oktober 2024 nutzt die Stadt Gelsenkirchen die neue gesetzliche Möglichkeit, Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln. Seitdem packen vereinzelt Schutzsuchende, die in Flüchtlingsunterkünften leben, für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde bei Gelsendienste mit an. Bis zu 20 Stunden in der Woche helfen sie bei der Beseitigung von Laub oder Müll. Grundsätzlich ermöglicht das Gesetz schon jetzt Sanktionen in Form von Leistungskürzungen, falls ein eigentlich leistungsfähiger Geflüchteter nicht mitmachen will.

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Auch über den Kreis der Asylbewerber hinaus sei das Interesse an den Arbeitsangelegenheiten der Stadt überschaubar, sagt Nowack. „Wir bieten bei Gelsendienste zusätzlich zu den 20 Stellen, die wir für Asylbewerber eingerichtet haben, schon immer 100 Stellen für Bürgergeldempfänger an. Davon bekommen wir maximal im Jahr 30 besetzt, die anderen 70 tauchen nicht auf, entziehen sich den Maßnahmen oder sind nach einer Woche wieder verschwunden“, zieht er Bilanz.

Der Wirtschaftsdezernent ist überzeugt: „Wir könnten viel mehr tun, wenn es hier entsprechende Verpflichtungen gäbe. So bekommen wir nach den aktuellen Regelungen von 100 Arbeitsgelegenheiten bei Gelsendienste im Durchschnitt nur 30 besetzt, was uns sehr traurig macht, weil wir könnten diese 100 Helfer gut gebrauchen“.