Gelsenkirchen. „Rezept gegen die Schrottimmobilien-Masche“: Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen. CDU und AfD kritisieren: nicht ausreichend.
Der Bundestag hat jetzt das „Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“ beschlossen – und die Freude unter den Gelsenkirchener Ampel-Abgeordneten ist groß. Während die Grünen-Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic von einem „Meilenstein gegen die Abzocke mit Schrottimmobilien“ spricht, betont Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): „Bislang wurde eine Lücke im Recht ausgenutzt, um Schrottimmobilien an sich zu bringen und im Dunkelfeld zu exorbitant hohen Preisen zu vermieten. Dieser Masche schieben wir jetzt einen Riegel vor, indem wir die Lücke im Recht schließen.“
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Durch die Geschäftemacherei mit Schrottimmobilien würden „ganze Stadtteile in eine Abwärtsspirale geraten“, teilte Buschmann mit, wissend über die Zustände in seiner Heimatstadt. „Häufig hausen hier Armutsmigranten auf engstem Raum unter horrenden Bedingungen.“ Doch nun könnten Städte gezielt gegen die Geschäftemacherei mit Schrotthäusern vorgehen. „Besteht der Verdacht, dass eine Immobilie nur ersteigert wurde, um sie kurzfristig abzuschöpfen, können die Städte beantragen, dass ein unabhängiger Verwalter eingesetzt wird. Der bleibt, bis der volle Kaufpreis bezahlt ist. Das ist unser Rezept gegen die Schrottimmobilien-Masche“, erläuterte Buschmann.
CDU und AfD kritisieren neues Gesetz: gute Absichten, aber nicht ausreichend
„Dadurch wird gewährleistet, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen für Wohnungen auch tatsächlich durchgeführt werden“, ergänzte Irene Mihalic und kritisierte zugleich die „Versäumnisse“ früherer Regierungen. „Es ist ein Unding, dass Menschen so lange allein gelassen wurden in ihrem Kampf für ein würdiges Leben in einer intakten Wohnung“, so die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag. „Es ist deshalb gut für Gelsenkirchen, dass diese Bundesregierung Schluss gemacht hat mit der Politik des Laufenlassens.“
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Von der Opposition kam Kritik an dem Gesetz. In ihren Reden im Deutschen Bundestag zum entsprechenden Tagesordnungspunkt betonten Martin Plum von der CDU/CSU-Fraktion und Gereon Bollmann von der AfD-Fraktion, dass das Gesetz zwar eine gute Absicht verfolge, aber falsche Akzente setze.
Das Gesetz räume verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Eigentumsgarantie nicht aus und regele nur ein Phänomen, das etwa 25 Mal im Jahr auftrete. „Der Kampf gegen den Missbrauch von Schrottimmobilien ist lange nicht gewonnen“, so Plum. Dafür brauche es viel mehr. Bollmann sprach von einer „Überjustizialisierung“ und gab an, dass auch kleinere Formulierungen in der bestehenden Gesetzgebung denselben Effekt gehabt hätten. „Der guten Absicht folgt keine gute Regelung“, meinte er. Beide Fraktionen enthielten sich.
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Auch Oberbürgermeisterin Karin Welge äußerte sich am Freitag (27. September) zu dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und sprach von einem „wichtigen Baustein in unserer Strategie, Problemimmobilien vom Markt zu nehmen und Nachbarschaften zu stabilisieren.“ Was der Bundestag beschlossen hat, sei „in jedem Fall erfreulich und eine richtig gute Nachricht für unsere Stadt“. Welge machte darauf aufmerksam, dass sie selbst als Sachverständige im Bundestagsausschuss zu dem Thema saß, um die Situation in Gelsenkirchen zu schildern. „Ich habe darauf gedrungen, diese Lücke im Gesetz endlich zu schließen. Das ist nun geschehen, und das freut mich sehr.“