Gelsenkirchen.. Seit 2015 bereitet das Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe Flüchtlinge auf den Einstieg in Weiterbildung vor. Seit Januar hat das Land dem Riegel vorgeschoben.

In einer einstimmig gefassten Resolution (bei einer Enthaltung) fordert der Bildungsschuss das NRW-Bildungsministerium auf, Studierenden mit Flüchtlingsstatus und Zuwanderern die weitere Teilnahme an einem Vorkurs am Weiterbildungskolleg Emscher-Lippe zu ermöglichen.

Es geht um 20 junge Männer zwischen 19 und 25 Jahren aus verschiedensten Ländern, die seit dem vergangenen Jahr bereits einen solchen Vorkurs besuchen, um sich nach Ablauf eines Jahres eingliedern zu können in die Regelstudiengänge des Weiterbildungskollegs. Generell dürfen dies nur Menschen, die nachweisen können, dass sie zuvor mindestens 24 Monate lang eine Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder Vergleichbares geleistet haben. Bei Flüchtlingen genügte bislang, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass dies der Fall ist. Schriftliche Nachweise beizubringen, ist für Flüchtlinge in der Regel kaum möglich. Seit Januar 2016 ist diese Ausnahmeregelung vom Ministerium untersagt.

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Bildungsdezernent Dr. Manfred Beck betonte im Ausschuss, dass ein politisches Signal in Ergänzung zum Brief der Verwaltung hilfreich sein könne. Da ganz NRW von der Regelung betroffen ist, gebe es auch aus anderen Kommunen Briefe gen Düsseldorf zu dem Thema.

In Gelsenkirchen sei besonders dramatisch, dass 20 junge Männer, die den Kurs bereits begonnen haben, diesen quasi abbrechen müssten, wenn das Verbot Bestand hätte.