Essen. Der Streit um das Haus Schinkelstraße 38 im Moltkeviertel geht weiter: Bis zur endgültigen Entscheidung untersagt das Verwaltungsgericht den Abriss.
Noch vor Weihnachten wollte die Stadt Ernst machen mit ihrem Plan, das hochherrschaftliche Haus Schinkelstraße 38 abreißen zu lassen. Sie will auf dem freigeräumten Gelände im Moltkeviertel eine neue Grundschule errichten. Die Kommune hat bereits eine Abrissverfügung erlassen. Nun folgte auch das Okay der Denkmalbehörde. Geplant ist nun, „Nägel mit Köpfen“ zu machen: Am kommenden Montag (16.12.) sollen bereits die Bagger anrollen und loslegen.
Essenerin hat Klage gegen den geplanten Abriss der Villa eingereicht
Um vollendete Tatsachen zu verhindern, hat eine Nachbarin beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen deshalb eine Klage und einen Eilantrag nicht nur gegen die Abrissverfügung, sondern auch gegen die Genehmigung des städtischen Denkmalamtes eingereicht. Mit letzterem will sie einen Baustopp erwirken, bis die Richter in der „Denkmal-Hauptsache“ entscheiden, ob das Projekt verwirklicht werden darf.
Mit einem Urteil in der Denkmal-Klage ist aber vermutlich frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Auch das dazugehörige Eilverfahren könnte noch etwas dauern. Das Gericht hat nämlich erstmal eine Stellungnahme der oberen Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland angefordert. Das Gericht hat deshalb einen sogenannten „Hängebeschluss“ erlassen, bis die Richter über den Eilantrag entschieden haben. Vorher darf der Abriss nicht beginnen.
Über die baurechtliche Abrissverfügung soll jetzt entschieden werden
Die klagende Nachbarin stützt sich denkmalrechtlich auf eine Bestimmung, dass ihr denkmalgeschütztes Haus nachteilig beeinträchtigt ist, weil nebenan ein Gebäude beseitigt werden soll. Sie meint, ihr Denkmal könnte vom Abriss in der Umgebung betroffen sein.
Parallel dazu läuft das Verfahren in Sachen „baurechtliche“ Abrissverfügung. Dort wird das Verwaltungsgericht noch in dieser Woche einen Beschluss im Eilverfahren treffen. Sollten die Richter den Eilantrag gegen den Abriss ablehnen, müsste die Kommune trotzdem den Ausgang im Denkmalverfahren abwarten, bevor sie die Bauarbeiten starten lassen kann. FW