Essen. Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen sah eine „plausible Gefahrenprognose der Polizei“ – und für die Klägerin „keine unzumutbaren Nachteile“.

Wenn in gut zwei Wochen der Bundesparteitag der AfD in der Grugahalle über die Bühne gehen sollte, darf die Stadt Essen die Pforten des angrenzenden Grugaparks das komplette Wochenende über dicht machen. Dem Versuch einer Bürgerin, auf dem Rechtsweg eine Öffnung zu erzwingen, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt im Eilverfahren eine klare Absage erteilt.

Die 70-jährige Frau aus Essen-Schönebeck hatte das Gericht eingeschaltet, weil sie für das letzte Juni-Wochenende einen Familien-Geburtstagsausflug in die Gruga plante und den dortigen Kinderspielplatz sowie die Spielwiese nutzen wollte. Die Sicherheitsbedenken der Stand empfand sie nach eigenem Bekunden als „lachhaft“, Wachpersonal an einer rückwärtigen Tür reichten doch allemal aus. Familien seien gerade auf solche Flächen wie im Grugapark angewiesen, und mit der Sperrung würde man Bürgerrechte gegeneinander ausspielen.

Einem Geburtstagsausflug steht nichts im Wege, meint das Gericht: Parks gebe es schließlich reichlich

Das sah das Gericht völlig anders: Es hält die polizeiliche Gefahrenprognose für den Grugapark für „plausibel“ und die Stadt damit angesichts der Umstände für berechtigt den Park zu schließen. Auch eine dreitägige Schließung sei verhältnismäßig, „weil aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine teilweise Schließung nicht in Betracht kommt“, hieß es. Zudem habe die Essener Bürgerin „keine unzumutbaren Nachteile glaubhaft gemacht“, die ihr durch die Schließung entstünden. Einem Geburtstagsausflug stehe nichts im Wege, „hierfür stehen in Essen und Umgebung zahlreiche andere mit Spielwiesen und Kinderspielplätzen ausgestattete Parks und Grünflächen sowie Erholungsgebiete als potentielle Ausflugsziele zur Verfügung“.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW Beschwerde einlegen (Aktenzeichen: 15 L 808/24).