Essen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zum Parken auf Gehwegen gefällt. Die Fußgängerlobby will, dass die Stadt Essen jetzt handelt.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert der Verein „Fuß e.V.“ die Stadt Essen dazu auf, illegales Parken auf Gehwegen zu unterbinden. Der erste Schritt müsse jetzt eine Bestandsaufnahme durch die Stadtverwaltung sein, um festzulegen, an welchen Straßen die Stadt einschreiten müsse, sagte Wolfgang Packmohr, Mitglied des Bundesvorstandes und Sprecher von „Fuß e.V.“ in Essen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in letzter Instanz der Klage von fünf Anwohnern aus Bremen stattgegeben. Sie waren vor Gericht gezogen, weil der Gehweg vor ihren Häusern ständig zugeparkt war, ohne dass die Stadt irgendetwas dagegen unternommen hat. Von der Verkehrsbehörde verlangten die Kläger, das Parken dort zu unterbinden.

Mit dem Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der vorangegangenen Instanz und stärkte im Grundsatz die Rechte von Anwohnern im Allgemeinen. Sie können verlangen, dass die Behörden gegen das sogenannte Gehwegparken vorgehen. Anwohner müssen aber selbst betroffen sein. Das heißt, vor ihrer Haustür müssen Fahrzeuge parken.

GEhwegparken: In dicht bebauten Essener Wohnvierteln gängige Praxis

Wolfgang Packmohr erinnert daran, dass das Parken auf Gehwegen laut Straßenverkehrsordnung ohnehin bereits verboten ist. Es sei denn, es wird durch das Aufstellen entsprechender Verkehrsschilder ausdrücklich erlaubt. Die Stadt Essen dulde aber, dass an vielen Straßen illegalerweise auf Gehwegen geparkt werde.

In dicht bebauten Stadtvierteln, etwa in Rüttenscheid, Frohnhausen oder Holsterhausen, ist es gängige Praxis, dass Autos auf Gehwegen parken, und das zu beiden Seiten der Fahrbahn. Häufig stehen die Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, um so genügend Platz zu lassen für Vorbeifahrende. Zulässig ist das Parken aber nur am Fahrbahnrand, also mit allen Rädern auf der Straße.

Gegen ordnungswidriges Parken auf Gehwegen geht die Stadt „im Rahmen der Ressourcen“ nach eigenem Ermessen vor, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus. Maßstab für ein Einschreiten im Einzelfall seien „sachgerechte Erwägungen, wie etwa der Umfang der Benutzbarkeit von Gehwegflächen“.

Auch Rollstuhlfahrer sollten auf einem Gehweg problemlos aneinander vorbeikommen. Hier kommt ein Betroffener nur mit Mühe an einem parkenden Auto vorbei.
Auch Rollstuhlfahrer sollten auf einem Gehweg problemlos aneinander vorbeikommen. Hier kommt ein Betroffener nur mit Mühe an einem parkenden Auto vorbei. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Im Klartext heißt das: Mitarbeiter des Ordnungsamtes können nicht überall sein. Und: Sie schreiten nur dann ein, wenn Fußgänger gefährdet sind, weil sie den Gehweg nicht mehr benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Selbst in solchen Fällen reagiert die Stadt viel zu selten, klagt „Fuß e.V.“; die Fußgängerlobby macht deshalb mobil. Das Gericht verlangt, dass zwei Personen auf einem Gehweg ungehindert aneinander vorbeikommen müssen. Auch dann, wenn sie zum Beispiel in einem Rollstuhl sitzen.

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Lässt sich das Ordnungsamt nach dem Leipziger Urteil künftig öfter sehen, um gegen illegales Parken auf Gehwegen vorzugehen? Und: Fallen womöglich Tausende, bislang stillschweigend geduldete Parkplätze weg, weil zum Beispiel nur noch an einer Straßenseite geparkt werden kann, statt, wenn auch nur geduldet, an beiden?

Der Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts lässt den Kommunen Ermessensspielraum. Es erlaubt ihnen, das Problem schrittweise anzugehen, in dem sie festlegen, an welchen Straßen es zuerst gelöst werden soll. „Fuß e.V.“ erwartet von der Stadt Essen, dass sie ein solches Konzept erstellt.

Die Stadt Essen könnte laut „Fuß e.V.“ mehr verkehrsberuhigte Zonen ausweisen

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Die Stadtverwaltung teilte dazu auf Anfrage mit, sie warte die schriftliche Urteilsbegründung ab. Sobald diese vorliege, werde das Urteil mit dem aktuellen Vorgehen der Stadt abgeglichen. Erst dann könnten gegebenenfalls weitere Schritte folgen. Es bleibt also abzuwarten, wie die Stadt auf das Urteil reagiert.

„Fuß e.V.“ will Anwohner unterdessen nicht dazu aufrufen, „Gehwegparker“ anzuzeigen. „Ob jemand Anzeige erstattet oder nicht, ist jedem selbst überlassen“, sagt Packmohr. Er selbst sieht nach eigenen Worten zahlreiche Möglichkeiten, den Parkdruck auch in dicht bebauten Quartieren zu senken. Etwa indem Anwohner ihre Garagen oder den Platz davor zum Parken nutzten. Auch Gewerbetreibende und Pflegedienste parkten ihre Fahrzeuge seiner Beobachtung nach häufig im öffentlichen Straßenraum, statt zum Beispiel auf dem Hof des Betriebes.

Das alleine dürfte bislang geduldete Stellplätze nicht ersetzen, weiß Packmohr. Die Sicherheit von Fußgängern könne die Stadt aber erhöhen, indem sie mehr verkehrsberuhigte Zonen ausweise. Autofahrer dürften dort dann nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Beide, Autos und Fußgänger, könnten die Straße nutzen.

Die Frage sei: Wie gehe die Stadt mit dem Verkehrsraum um? Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes komme Bewegung in die Sache. Der Verkehrsclub VCD formuliert es in einer Stellungnahme so: „Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.“

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