Essen. Die Beziehung von Menschen zu Haustieren ist oft sehr intensiv. An diesen Orten in Essen können Mensch und Tier gemeinsam bestattet werden.
Für viele Menschen gilt das Haustier als Familienmitglied - spätestens seit mit der Corona-Pandemie Themen wie Kontaktverbote und Kernfamilie Einzug gehalten haben. Stirbt dieses Familienmitglied, gibt es für Halter und Halterin die Möglichkeit der Mensch-Tier-Bestattung. Dafür wird es in einigen Wochen auf dem Matthäusfriedhof der evangelischen Gemeinde Borbeck-Vogelheim an der Kettelerstraße ein separates Gräberfeld geben.
„Zum Leben eines Menschen gehört oft die Beziehung zu einem Tier, durch die das Leben einen günstigen Verlauf nimmt“, erklärt Pfarrer Kai Pleuser und nennt als Beispiele auch Blinden- und Therapiehunde. Und genau um diese Beziehung soll es gehen: „Die Grabbeigabe symbolisiert die enge Verbundenheit und das Tier kann den Menschen so auch nach dem Tod weiter begleiten.“ Pleuser kennt Geschichten von Friedhofsgärtnern, die andernorts beobachtet haben, wie Menschen in Nacht- und Nebelaktionen Tiere bei ihren Herrchen oder Frauchen bestattet haben.
Die Beisetzung von Tieren als Grabbeigabe sei nach der Friedhofssatzung auch auf dem städtischen Parkfriedhof erlaubt, sagt Stadtsprecherin Jaqueline Schröder. Die Kosten für so eine Grabbeilage liegen bei 150 Euro. Das ist bisher sehr selten, seit 2016 ist es insgesamt fünf Mal vorgekommen. Möglich seien bis zu vier Urnen als Grabbeigabe. Dabei gibt es allerdings einige Vorgaben zu beachten. Die Flächen müssten gesondert ausgewiesen sein, immerhin gebe es einige Menschen, die nicht im selben Boden wie die Tiere bestattet werden möchten, erklärt die Stadtsprecherin. Außerdem können Grabbeigaben nur gleichzeitig oder nachträglich zum verstorbenen Menschen gegeben werden. Das gilt auch für das Borbecker Gräberfeld.
Mehr Hundehalter als vor Corona
Die Zahl der Hundehalter hat sich nach Angaben der Stadt von rund 24.700 Anfang des Jahres 2020 auf 25.500 Anfang diesen Jahres erhöht. Für die Tierbestattung im Garten gilt: Ein Verbot bei Haustieren besteht laut Stadt nicht. Um sich er zu gehen sollten Halter Rücksprache mit dem Veterinäramt halten. Zudem dürfen die Grundstücke nicht im Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen.
Nun ist es äußerst selten, dass Hund und Herrchen gleichzeitig sterben. „Die meisten möchten die Urne mit der Asche ihres Tieres zu Hause aufbewahren“, weiß die Human- und Tierbestatterin Susanne Wagner. Die gebürtige Karnaperin berät Tierbesitzer im Trauerfall, bietet Verabschiedungs- und Trauerzeremonien, verschiedene Bestattungsarten sowie Unterstützung bei der Auswahl von Urnen und Grabsteinen an. Oft stehe die Urne zunächst etwa im Wohnzimmer und könne dann später als Grabbeigabe mit dem Herrchen oder Frauchen beigesetzt werden.
Auch Wagner beobachtet, dass die Bindung zu Haustieren oft „wirklich sehr groß“ ist. Das Tier habe oft den gleichen Stellenwert wie ein Kind. Hunde und Katzen führen dabei weiter die Rangliste an, sie hat aber auch schon Besitzer von Kaninchen, Vögeln und einem Leguan beraten. Auch die Nachfrage nach Pferdebestattungen steigt nach Angaben von Susanne Wagner an.
Was ist aber zu tun, wenn Herrchen oder Frauchen vor dem geliebten Tier stirbt? Für diesen Fall können die Besitzer beispielsweise im Testament festlegen, dass sie auf dem Mensch-Tier-Gräberfeld bestattet werden wollen. „Wenn die Tochter dann beispielsweise den Hund übernimmt kann der später als Grabbeigabe dazugegeben werden“, erklärt Pleuser.
Tierbestattungen mit Herz in Coronazeiten
Den Politikern der Bezirksvertretung V - zuständig für Karnap, Altenessen und Vogelheim - schienen beide Varianten unrealistisch. Der Karnaper Denis Gollan hatte in einer Bürgeranfrage vorgeschlagen, auf dem Friedhof im nördlichsten Stadtteil Essens ein gesondertes Gräberfeld für die Mensch-Tier-Bestattung auszuweisen: „Für viele Menschen sind Hund und Katze zum Sozialpartner geworden.“ Und der werde nach dem Tod nicht entsorgt, sondern angemessen bestattet - einen Tierfriedhof gibt es in der Stadt nicht.
In einer Stellungnahme der Verwaltung hieß es dazu, dass sich die erwartete vermehrte Nachfrage nach dieser Grabart nicht bestätigt habe. „Dies könnte an dem Umstand liegen, dass eine Beisetzung nur in Form einer Grabbeigabe erst rechtlich möglich ist, nachdem der Tierhalter verstorben ist.“ Die Bezirksvertreter sahen im Angesicht dessen keinen Bedarf für ein gesondertes Gräberfeld.