Essen. . Die Deutsche Friedhofsgesellschaft schloss für das Gräberfeld in Frintrop Verträge mit der evangelischen Gemeinde. Landeskirche legte Veto ein.
Als vor rund drei Jahren der Friedhof „Unser Hafen“ für Mensch und Tier in Frintrop eröffnet wurde, herrschte großes Interesse weit über Essen hinaus. Fast genauso lange gibt es auf dieser Fläche jedoch statt Bestattungen juristischen Klärungsbedarf zwischen der Deutschen Friedhofsgesellschaft als Betreiber, der Frintroper Gemeinde und der Evangelischen Landeskirche. Und so ruht derzeit im Essener Nordwesten vor allem die betroffene Fläche.
Dabei waren sich die Frintroper Gemeinde und die Friedhofsgesellschaft einig. Es gibt eine vom übrigen Friedhof abgegrenzte Fläche, ein Konzept und einen Vertrag über die Zusammenarbeit. „Wir waren der Meinung, dass wir diesen Vertrag schließen können. Doch die Landeskirche lehnt das Konzept ab“, sagt Pfarrer Fritz Pahlke. Seitdem prüfen Anwälte der Beteiligten die Voraussetzung für diese Kooperation. Aus heutiger Sicht sagt Pahlke: „Hätten wir solche Probleme befürchtet, hätten wir das nicht gemacht.“
Vorgesehen war, dass die Gesellschaft der Betreiber dieser Friedhofsfläche sein soll, die Zuständigen der evangelischen Gemeinde sollten die Beerdigungen übernehmen. Immerhin sei eine Bestattung ein hoheitlicher Akt, der der Gemeinde vorbehalten sei. Zu den Bestattungen (mit einer Ausnahme) kam es jedoch nicht, aufgetaucht sind hingegen komplexe, juristische Fragen – und der Einwand der Landeskirche als Genehmigungsinstanz. Es gilt unter anderem zu klären, ob und wie die Kosten der Bestattungen in der Friedhofssatzung verankert sein müssen.
Ein Familiengrab kostet 92 Euro pro Jahr
Auf der Internetseite des Betreibers stehen sie. So kostet etwa ein Familiengrab mit bis zu zwölf Urnen und individueller Gestaltung 92 Euro pro Jahr. Allerdings bewerbe die Friedhofsgesellschaft, die einen weiteren Mensch-Tier-Friedhof in Burbach betreibt, die Fläche in Essen nicht mehr offensiv, „bis wir ein positives Signal erhalten“, sagt Wilhelm Brandt, Sprecher der Friedhofsgesellschaft. Er stellt klar: „Unser Vertragspartner ist die Gemeinde.“ Das Veto der Landeskirche sei eher überraschend erfolgt. Er sei dennoch zuversichtlich, dass sich eine Lösung finden lasse. Es sei schließlich Kerngeschäft der Kirche, sich um Menschen zu kümmern: „Für viele einsame Menschen ist der Gedanke tröstlich, auch nach dem Tod mit ihrem Haustier vereint zu sein.“
Dass dies derzeit nicht möglich ist, findet auch die evangelische Landeskirche bedauerlich, versichert Sprecher Stefan Koppelmann. Dabei gebe es keinerlei theologische Bedenken gegen diese Art der Bestattung. Mit Blick auf die wachsende Zahl von Menschen, die mit ihrem Haustier beerdigt werden möchten, könne diese Bestattung aus seelsorglichen Gründen ermöglicht werden, erläutert er den Standpunkt der Landeskirche.
Für die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinde und einer Betreiberfirma „sind komplizierte Verträge erforderlich, deren Inhalt und Auswirkungen den staatlichen und auch kirchlichen Vorschriften entsprechen müssen“, sagt Koppelmann. Für evangelische Kirchengemeinden, die als Friedhofsträger in eigener Verantwortung solche Grabfelder anlegen wollen, habe das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland bereits vor geraumer Zeit alle Voraussetzungen geschaffen. Dazu zähle eine entsprechend geänderte Friedhofs- und Gebührensatzung.
Der Ausgang der Verhandlungen ist weiter offen
„Auf dieser Grundlage suchen die beteiligten Parteien – Deutsche Friedhofsgesellschaft, Evangelische Kirche im Rheinland und Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede – derzeit auf dem Verhandlungsweg nach einer für alle tragbaren Lösung“, fasst er zusammen. Dies brauche noch einige Zeit. Der Ausgang dieser Verhandlungen sei – bei aller Zuversicht der Beteiligten – derzeit offen.
Auch auf städtischen Friedhöfen können Haustiere bestattet werden. Die Beisetzung der Tiere ist als Grabbeigabe nach der Friedhofssatzung erlaubt. Laut Stadt sei das allerdings bislang lediglich ein- oder zweimal vorgekommen. Falls sich Halter für eine gemeinsame Bestattung entscheiden, können bis zu vier Urnen als Grabbeigabegewählt werden. Diese können jedoch nur gleichzeitig oder nachträglich zum verstorbenen Menschen bestattet werden. Die Flächen müssen für diese Bestattungsform ausgewiesen sein – mit Rücksicht auf diejenigen, die nicht auf diesem Grabfeld beerdigt sein möchten.
Kein generelles Verbot von Tierbestattungen im Garten
Für eine Tierbestattung im Garten gilt wiederum: Ein Verbot bei Haustieren besteht laut Stadt nicht. Um sicher zu gehen, sollten Halter Rücksprache mit dem Veterinäramt halten. Zudem dürfen die Grundstücke nicht im Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen.