Essen. Nach sieben Monaten ist die Inzidenz in Essen erstmals wieder unter 50 gerutscht. Welche Lockerungen deshalb bald kommen könnten.
Nach etwas mehr als sieben Monaten – genau 224 Tagen – ist am Mittwoch (26. Mai) in Essen die Wocheninzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) angibt, erstmals wieder unter 50 gesunken. Das RKI beziffert den Wert für Mittwoch auf 49,4 (-7,0).
Das letzte Mal, dass Essen einen RKI-Wert unter 50 erreicht hatte, war bis dahin der 13. Oktober 2020 (49,1). Danach stieg er über 50 und sank seitdem auch nicht mehr unter diese Marke – auch wenn es Anfang März (6. März) mit 54,4 fast danach aussah. Danach stieg die Kurve wieder an. Den bislang höchsten Inzidenzwert hatte Essen am 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember 2020) mit 232,8.
Höchste Inzidenz bislang: Weihnachten 2020
In Essen kommt es zu weiteren Lockerungen, wenn an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz unter 50 bleibt. Am übernächsten Tag dieses Zeitraums könnten dann die Regeln entschärft werden. Weil der Samstag ein Werktag ist, wären weitere Lockerungen frühestens am Mittwoch, 2. Juni, möglich - also rechtzeitig vor dem langen Fronleichnamswochenende. Fronleichnam ist am Donnerstag, 3. Juni, und am Freitag, 4. Juni, haben viele Arbeitnehmer einen so genannten „Brückentag“.
Welche Lockerungen ab 2. Juni gelten könnten
Wenn die Inzidenz in Essen jetzt weiter unter 50 bleibt, könnten ab 2. Juni also folgende Regen gelten:
- Freibäder öffnen wieder ihre Liegewiesen, Gäste müssen aber weiter einen negativen Corona-Test vorzeigen
- Gastronomie darf auch wieder in ihren Räumen servieren und nicht nur im Außenbereich. Gäste müssen aber weiter ein negatives Testergebnis haben, und Abstandsregeln müssen auch eingehalten werden.
- Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Erlaubt sind dann Treffen mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten (derzeit gilt: fünf Personen, zwei Haushalte). In beiden Fällen werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt.
- Sport im Freien wäre wieder ohne Beschränkung möglich. Hallensport / Fitnessstudio mit Test. Kontaktsport in der Halle: Nur nach Regeln der allgemeinen Kontaktbeschränkung - also in diesem Fall in Gruppen, die nicht größer als zehn Personen sein dürfen.
- Hotels, derzeit mit 60 Prozent Kapazitätseinschränkung, dürften wieder alle Betten belegen.
- Shopping: Die Geschäfte können auch wieder für Kunden ohne Test öffnen. Es bleibt jedoch eine Obergrenze für die Zahl der Kunden im Geschäft, die sich nach der Größe der Ladenfläche richtet (ein Kunde auf zehn Quadratmetern).
- Theater und Oper dürften wieder öffnen; Konzerte und Aufführungen sind auch in Innenräumen wieder gestattet. Allerdings nur mit Abstandsregeln und mit negativen Test-Ergebnissen der Besucher.
- Bei einer dauerhaften Inzidenz von unter 50 wären auch erstmals wieder Messen und Märkte möglich. Bedingung: Ein Besucher auf 7 Quadratmetern.
- Private Veranstaltungen: Draußen ja, aber maximal 100 Personen, alle mit Test. Drinnen ja, aber maximal 50. Kinder werden mitgezählt. Private Veranstaltungen sind erlaubt - aber: „Partys und vergleichbare Feiern sind weiterhin verboten“, betont das Landes-Gesundheitsministerium weiterhin.
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