Essen. In der Innenstadt und auf den Einkaufsstraßen in sechs Stadtteilzentren gilt nun Maskenpflicht. Viele Geschäfte nur noch mit Test zu betreten.

Lange galt der Essener Stadtspitze die Maskenpflicht im Freien als entbehrlich, und selbst da, wo es beim Einkaufen erfahrungsgemäß schon mal eng werden kann, beließ man es – anders als fast alle Nachbarstädte – bei einer Empfehlung. Ab dem heutigen Montag müssen aber nun doch in der Innenstadt und auf den Einkaufsstraßen in sechs Stadtteilzentren konsequent und ohne Ausnahme medizinische Masken getragen werden, auch dann, wenn keine anderen Menschen in Sicht sind.

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Essen will die wegen anhaltend hoher Inzidenz eigentlich vorgeschriebene „Notbremse“ nicht umsetzen und stattdessen wie zahlreiche andere betroffene Städte den Ausweg über Tests und Selbsttests möglich machen, was das Land NRW ausdrücklich gestattet. Oberbürgermeister Thomas Kufen wies aber die Vermutung zurück, bei der Maskenpflicht handele es sich um eine Art symbolische Kompensation für das Nicht-Umsetzen der Notbremse. Vielmehr hätten die Virus-Mutationen zu einer höheren Ansteckungsgefahr geführt, deshalb sei auf den Einkaufsstraßen das Risiko höher als noch vor Wochen oder Monaten.

Maskenpflicht gilt überwiegend in Fußgängerzonen

Und das sind die Bereiche, wo ab Montag, 29. März Maskenpflicht gilt, überwiegend handelt es sich um Fußgängerzonen: Innenstadt: Kettwiger Straße, Viehofer Straße, Limbecker Straße, Friedrich-Ebert-Straße in Höhe des Einkaufszentrums Limbecker Platz; Borbeck: Marktstraße, Rechtstraße, Gerichtstraße auf den Abschnitten, die Fußgängerzonen sind. Steele: Hansastraße und Bochumer Straße von Kaiser-Otto-Platz bis Dreiringplatz; Altenessen: Altenessener Straße zwischen Winkhausstraße und Hospitalstraße; Rüttenscheid: Rüttenscheider Straße zwischen Gregorstraße (Höhe Girardethaus) und Kahrstraße; Werden: Abteistraße, Grafenstraße, Haus Fuhr, Brückstraße zwischen Kastellplatz und Probsteistraße; Kettwig: Hauptstraße von Kirchfeldstraße bis Schulstraße, Schulstraße bis Corneliusstraße.

Wer vom Kommunalen Ordnungsdienst ohne Maske auf diesen Straßen angetroffen wird, wird bis Ostern noch ermahnt, kündigte OB Kufen an. Danach allerdings kann jeweils ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig werden.

Schnelltests beim Betreten von Geschäften und Museen erforderlich

Geschäfte, die bislang Click and Meet anbieten, können dies weiterhin tun, müssen sich allerdings ab Montag einen negativen Test vorlegen lassen, bevor sie Kunden in den Laden lassen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für Einkäufe in Supermärkten, Drogerien und auf Wochenmärkten ist kein Test erforderlich, auch die Friseure dürfen ohne Test weiter ihre Dienstleistung erbringen. Die Höchstzahlen beim Einlass, die Maskenpflicht und die Hygiene- und Abstandsregeln für alle Kunden und die Beschäftigten gelten dabei weiter.

Weiterhin geöffnet sind auf Zollverein das Ruhr Museum, das Red Dot Design Museum und das Phänomania Erfahrungsfeld, jeweils nach Vorlage eines aktuellen Schnelltest-Ergebnisses. Für das Ruhr Museum müssen außerdem wie gehabt unter www.tickets-ruhrmuseum.de Zeitfenstertickets gebucht werden. Gleiches gilt für das Museum Folkwang, hier gibt’s die Zeitfenstertickets für die Sammlung und die aktuellen Ausstellungen https://museum-folkwang.ticketfritz.de

Stadtbibliotheken gehen zurück zum Abholservice, da sie Kontrollen nicht leisten könnten

Auch die Stadtbibliotheken dürften nach Vorlage eines Schnelltest eigentlich weiterhin öffnen, doch könne die notwendige Zugangskontrolle personell in der Zentral- und in den Stadtteilbibliotheken derzeit nicht eingerichtet werden, betont die Stadtverwaltung. Um den Betrieb dennoch aufrechtzuerhalten, bietet die Stadtbibliothek ab Montag, 29. März, wieder ihren Abholservice über den Abholpunkt an. Alle Servicekarteninhaber können vorab bestellte Medien abholen, sowie Medien zurückgeben – kontaktlos und unter Beachtung des Infektionsschutzes.

Insgesamt können maximal zehn Medien entweder über ein Online-Formular, das ab Montag, 29. März, auf der Homepage der Stadtbibliothek zu finden sei, oder telefonisch in der jeweiligen Bibliothek bestellt werden. Die vorbsestellten Medien werden gegen Vorlage der Servicekarte zu den regulären Öffnungszeiten der Zentralbibliothek und den Stadtteilbibliotheken an ausgeschilderten Abholpunkten ausgegeben. Laut Stadt findet eine automatische Verlängerung der Leihfrist nicht statt: Medien müssen fristgerecht zurückgegeben oder deren Leihfrist verlängert werden, da ansonsten Säumnisgebühren anfallen. Die Verlängerung kann telefonisch, per E-Mail oder im Internet erfolgen, heißt es.