Duisburg. Eine Garage und zwei Wohnhäuser setze eine Duisburgerin in Brand. Zwei Frauen wurden verletzt. Warum das Gericht sich gegen eine Unterbringung entschied.
Innerhalb weniger Stunden brannten in der Nacht zum 12. Juli 2024 in Duisburg-Hamborn eine Garage und zwei Mehrfamilienhäuser. Eine psychisch schwer gestörte Duisburgerin (38) hatte die Feuer gelegt. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz entschied nun über das weitere Schicksal der Frau.
Bereits zu Beginn des viertägigen Prozesses hatte sie die Taten gestanden. Mit Drogen und Alkohol hatte sie versucht, ihre psychischen Probleme selbst zu therapieren. In der Tatnacht sei sie auf Entzug gewesen. Wie fremdgesteuert habe sie zuerst Müll in einer Garage an der Grillostraße in Brand gesetzt.
Duisburgerin (38) legte Feuer: Zwei Frauen erlitten Rauchgasvergiftungen
Während die Garage abbrannte, legte die Frau schon die nächsten Feuer. In zwei Mehrfamilienhäusern an der Arnim- und an der Kaiser-Wilhelm-Straße zündete sie in den Treppenhäusern abgestellte Kinderwagen an. Das Feuer griff auf Treppengeländer und hölzerne Türen über.
Zwei Frauen mussten mit Rauchgasvergiftungen von der Feuerwehr über eine Drehleiter gerettet werden. Ohne das schnelle Eingreifen der Feuerwehr hätten die Häuser vollständig abbrennen können, so die fachliche Einschätzung eines Brandsachverständigen.
Gericht setzt Unterbringung zur Bewährung aus
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte keinen Zweifel, dass die 38-Jährige zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Seit Jahren leide die Frau unter einer schweren Depression. Der Versuch, das mit diversen berauschenden Substanzen selbst zu bekämpfen, hatte die Sache nur verschlimmert.
Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass ohne Therapie weitere schwerwiegende Straftaten von der 38-Jährigen zu erwarten seien. Andererseits habe sich ihr Zustand durch entsprechende Medikamente in den vergangenen Monaten deutlich verbessert. Vor allem aber sehe die 38-Jährige ein, dass sie krank sei. Vor diesem Hintergrund ging der Mediziner davon aus, dass sie aktuell keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
+++ Folgen Sie der Duisburger Lokalredaktion auf Instagram +++
Die Kammer ordnete daher zwar die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte die Maßregel aber zur Bewährung aus. Allerdings wird die 38-Jährige der Aufsicht eines gesetzlichen Betreuers unterstellt und muss zunächst in eine stationäre Therapie. Zudem muss die Frau allen ärztlichen Anweisungen folgen und regelmäßig nachweisen, dass sie keine Drogen mehr konsumiert.