Duisburg. Tatwaffe Messer: Die Duisburger Polizei geht mit einer drastischen Maßnahme gegen Messertäter vor. Welche Personen Besuch von Beamten bekommen haben.

Schlimme Messerattacken haben im Jahr 2024 erneut in Duisburg Schlagzeilen gemacht. In Marxloh stach ein heute 22-Jähriger auf zwei Grundschulkinder ein, vor dem Bürogebäude Mercator One in der Innenstadt attackieren zwei Jugendliche drei Kontrahenten und verletzen sie lebensgefährlich. Die Tatwaffe – auch hier – ein Messer. 88 Körperverletzungen, 62 Bedrohungen sowie 51 Raubdelikte zählt die Polizeistatistik für 2023 auf, bei denen das sogenannte „Tatmittel“ ein Messer war. Die Kripo-Experten sehen einen starken Anstieg. Auf Nachfrage bestätigt die Duisburger Polizei, dass sie deshalb bereits zu einem drastischen Mittel gegriffen hat.

Gegen eine einstellige Zahl von Personen wurde ein Messertrageverbot für jeweils drei Jahre verfügt. Das bedeutet: Die Betroffenen dürfen in der Öffentlichkeit kein Messer bei sich haben. Dieses Verbot wird auch im polizeilichen Abfragesystem hinterlegt und Beamten bei Polizeikontrollen angezeigt. Wird eine Person mit einem Messer erwischt, muss sie ein Zwangsgeld von 250 Euro zahlen. Beim zweiten Verstoß steigt die Strafe auf 500 Euro. Später droht sogar die Erzwingungshaft.

Weitere Messertrageverbote in Duisburg sind wahrscheinlich – Prüfungen laufen

Die Polizei schöpft damit ein weiteres rechtsstaatliches Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung aus. Es ist in Paragraph 8 des Polizeigesetzes NRW verankert. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hat Stichwaffen zuletzt mehrfach öffentlichkeitswirksam in den Fokus genommen und im Sommer 2024 sogar ein Lagebild Messergewalt vorgestellt. Dabei sagte er auch: „Jede Kreispolizeibehörde muss selbst schauen, was individuell vor Ort funktioniert. Deshalb soll auch vor Ort analysiert und geprüft werden, welche Maßnahmen am besten greifen. Das wollen wir hier aus Düsseldorf nicht vorgeben. Die eine richtige Lösung gegen Messergewalt gibt es nicht. Verschiedene Maßnahmen müssen ineinandergreifen.“

Im Duisburger Polizeipräsidium werden derzeit weitere Messertrageverbote bearbeitet.
Im Duisburger Polizeipräsidium werden derzeit weitere Messertrageverbote bearbeitet. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Die Duisburger Polizei hat sich – wie zum Beispiel auch die Behörde in Dortmund – dazu entschieden, das Messertrageverbot als Mittel anzuwenden. Dabei haben die Betroffenen einen Anhörungsbogen erhalten. So konnten sie zu der Maßnahme Stellung nehmen. Nach einer Frist haben die zuständigen Bezirkspolizisten oder Bezirkspolizistinnen die Verfügung persönlich zugestellt.

Und es scheint sehr wahrscheinlich, dass in Zukunft weitere Messertrageverbote ausgesprochen werden. „Eine kontinuierliche Prüfung oder individuelle Prüfungen aufgrund zugrunde liegender Sachverhalte erfolgt zukünftig“, erklärt Polizeisprecherin Julia Tekock. So werden nach ihren Angaben derzeit Mitführverbote für „eine geringe zweistellige Anzahl“ von Personen bearbeitet. Details zu dem Personenkreis nennt die Polizei nicht, fasst aber die Kriterien zusammen: Die Kandidaten hätten in den vergangenen zwei Jahren mindestens zweimal ein Messer bei einer Tat eingesetzt – etwa bei einer Bedrohung.

Das Ziel: Umfangreiche Recherchen in den Polizeisystemen sollen in Verbindung mit Erkenntnissen der Kripo dazu führen, dass die Personen identifiziert werden, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ein Messer oder andere gefährliche Gegenstände bei einer Straftat einsetzen könnten.

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Was ist generell über Messertäter bekannt? Das NRW-Innenministerium hat 3500 Taten aus dem Jahr 2023 auf Straßen, in Lokalen und Party-Hotsports ausgewertet. Das Ergebnis: Viele der Täter sind männlich und noch jugendlich. Sie sind in den Abend- und Nachtstunden im Freien unterwegs. Etwa die Hälfte von ihnen ist unter 21 Jahre alt. Rund 45 Prozent der Tatverdächtigen haben keinen deutschen Pass. 

>> Messerverbotszonen sind eine weitere Maßnahme

Seit der Anpassung des Waffengesetzes zum 31. Oktober 2024 gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ein sogenanntes Messerführverbot. So war zuletzt auch der Duisburger Weihnachtsmarkt eine Messerverbotszone. Die Gesetzesänderung geht auf den Terroranschlag auf dem Solinger Stadtfest zurück, bei dem ein mutmaßlicher Islamist drei Menschen mit einem Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge tötete.

Bei Schwerpunktkontrollen auf dem Weihnachtsmarkt fanden Einsatzkräfte bei einer einstelligen Personenzahl verbotenerweise Messer, stellten diese sicher und fertigten Anzeigen an.