Duisburg. Tauben haben auf dem Duisburger Bauernmarkt ungestört in Brot und Brötchen eines Bäckereistandes herumgepickt. Doch nicht nur das. Was der Prozess aufdeckt.

Mit einem widerwärtigen Lebensmittelverstoß muss sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz beschäftigen: Die unzureichend abgedeckte Ware eines Bäckereistandes auf dem Bauernmarkt in der Duisburger City soll mehrfach vor Verkaufsbeginn unbeaufsichtigt gewesen sein. Tauben pickten die Backwaren an und koteten darauf.

Das Ordnungsamt erhielt im August 2023 eine anonyme Nachricht. Jemand behauptete für die Großbäckerei aus Kamp-Lintfort, die zahlreiche Marktstände in der Region beschickt, gearbeitet zu haben. Der Informant berichtete von haarsträubenden Zuständen. Zwischen dem Aufstellen des Marktstandes durch Fahrer und dem Eintreffen des Verkaufspersonals hätten sich Tauben an Brot und Brötchen zu schaffen gemacht. Auf die Frage, was nun zu tun sei, habe es vom Chef nur die Anweisung gegeben, die Ware abzuwischen.

Ekel-Vorwurf: Kontrolle des Duisburger Ordnungsamtes bestätigte Angaben eines anonymen Hinweises

Als das Ordnungsamt den Stand am Morgen des 5. September 2023 kontrollierte, erwies sich die Schilderung als wahr. Am Stand auf der Königstraße war außer den Tauben zunächst niemand. Die Ware war mit einer verschmutzten Plane, die eigentlich die Rückwand des Standes war, unzureichend abgedeckt. Das Gebäck war zum Verzehr nicht mehr geeignet.

Das Duisburger Ordnungsamt überprüfte die Vorwürfe.
Das Duisburger Ordnungsamt überprüfte die Vorwürfe. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Gegen den Geschäftsführer des Unternehmens wurde wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht ein Strafbefehl über 1050 Euro (35 Tagessätze zu je 30 Euro) erlassen. Der 73 Jahre alte Rollstuhlfahrer, der nach eigenen Angaben inzwischen Rentner ist, legte dagegen Widerspruch ein.

Verhandlung eskaliert nach nur wenigen Minuten

Man hätte sich vorstellen können, dass der Angeklagte kleine Brötchen backen würde, um einer Verurteilung zu umgehen. Doch sein Verteidiger erklärte vollmundig, dass alle Fahrer angewiesen worden seien, mit dem Auspacken der Ware bis zum Eintreffen der Verkäufer zu warten. „Der Chef eines so großen Unternehmens kann ja wohl Verantwortung delegieren.“

Dann müsse das nachvollziehbar dokumentiert werden, meinte die Strafrichterin. Und bezeichnete die bisherige Einlassung als „lapidar“. Daraufhin eskalierte die Situation. Der Angeklagte polterte los: „Was soll ich denn machen? Soll ich vielleicht morgens um 6 Uhr mit dem Rollstuhl über die Märkte fahren?“ Und der Verteidiger wollte aus dem Wort „lapidar“ auf Voreingenommenheit schließen. Er kündigte einen Befangenheitsantrag an.

Die Richterin brach den Prozess daraufhin nach nur zehn Minuten ab. Der Anwalt solle den Antrag zügig begründen, bat sie. Sie muss dazu schriftlich Stellung nehmen. Wie es weitergeht, muss ein im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts festgelegter anderer Richter entscheiden.