Duisburg/Berlin. Plante die Familie von Ahmad D. einen „Ehrenmord“? So wollten sie einen Duisburger offenbar zu der Tat drängen. Neue Details im Prozess.

Hat eine Berliner Familie in Duisburg einen Mörder gesucht, der den Ex-Mann ihrer Tochter umbringt? Ob sich das vor fast genau zehn Jahren, am Silvesternachmittag 2014, in Duisburg zugetragen hat, versucht das Landgericht Berlin schon seit April aufzuklären (wir berichteten). Jetzt rückt ein Urteil näher.

Es war ein kurzes Treffen von Richtern, Staatsanwaltschaft und den Angeklagten mit ihren Verteidigern kurz vor Weihnachten. Nur 15 Minuten dauerte der 18. Verhandlungstag um eine versuchte Mord-Anstiftung in Duisburg, und er hatte nur einen echten Programmpunkt. Die Strafkammer lehnte einen Beweisantrag ab. Nach einigen Absprache zur Fortsetzung im Januar durften alle in die Weihnachts-Feiertage verschwinden.

Ein Urteil könnte nun im Februar 2025 fallen. Dann hätte sich die 29. Strafkammer des Landgerichts Berlin rund zehn Monate Zeit genommen, um das zehn Jahre zurückliegendes Geschehen aufzuklären – manche Verhandlungen dauerten nur wenige Minuten.

Plante Familie um Ahmad D. in Duisburg einen „Ehrenmord“?

Laut der Staatsanwaltschaft Berlin sollen ein aus Syrien stammendes Ehepaar und ihre Tochter versucht haben, deren Ehemann als Mörder zu gewinnen. Das junge Paar lebte damals mit Kindern in Duisburg, die Eltern kamen zu Silvester aus Berlin ins Ruhrgebiet. Opfer sollte laut Anklage der Ex-Mann der Tochter werden. Dieser soll die Familienehre beschädigt haben, weil er über seinen Schwiegervater Ahmad D., einen der jetzt Angeklagten, aussagte. Also soll die Familie einen sogenannten „Ehrenmord“ geplant haben. Im Bestattungsunternehmen von Ahmad D. stellte die Polizei 2014 rund 50 Pässe Verstorbener sicher, die zu Schleusungen eingesetzt werden sollten. Dafür erhielt er später eine Bewährungsstrafe.

Aber die Familienehre schien beschädigt – und die sollte der damals 31 Jahre alte Duisburger durch den Mord am Ex-Mann seiner Frau wiederherstellen. Für jeden Monat im Knast sollte er erst 1000 Euro, dann 1500 Euro bekommen. Als er sich weigerte, wurde er als Feigling beschimpft. Laut seiner Aussage vor dem Landgericht Berlin schloss sich seine Frau am nächsten Morgen im Zimmer ein, provozierte eine Gewalthandlung und rief die Polizei. Ihre Kinder haben die beiden Männer, der vermeintlich auserkorene Mörder und sein potenzielles Opfer, seit Jahren nicht gesehen.

Gegen die Tochter und Ex-Frau des Duisburgers wurde der Prozess vorläufig eingestellt, als sie nicht erschien. Wann er neu beginnt, ist offen. Die beiden schweigenden Eheleute sitzen weiter auf der Anklagebank. Zuletzt befand ein Gutachter, dass bei der Ehefrau von Ahmad D., Dalal, wegen einer Intelligenzminderung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne. Dass die Strafkammer des Landgerichts Berlin diesem Schluss nicht unbedingt folgen will, wurde am jetzt deutlich, als der neueste Beweisantrag abgelehnt wurde.

Über die rechtliche Bewertung der medizinischen Tatsachen müssten die Richter aufgrund eigener Verantwortung entscheiden, hieß es in der Begründung. Neue Details seien nicht zu erwarten, einen weiteren Experten will man deshalb nicht zu Rate ziehen.

Urteil rückt nun näher

Im neuen Jahr soll noch ein von der Verteidigung benannter Zeuge gehört werden – den Mann dazu zu bewegen, den Weg zum Gericht anzutreten, oder aber ihn polizeilich vorführen zu lassen, scheint schwierig. Der Vorsitzende Richter bekannte, schon etwas genervt zu sein. Wenn er hier sei, dann lasse er ihn nicht mehr von der Angel, sagte er. Soll heißen: An einem Tag soll er möglichst alle Fragen beantworten. Eine Viertelstunde dürfte dann nicht reichen. Weitere Punkte stehen bisher nicht an – die Plädoyers und ein Urteil rückt damit näher.