Duisburg. Fünf Angeklagte sollen laut Anklage etliche Polen wie Sklaven behandelt haben. Ein Duisburger und ein Gelsenkirchener wurden jetzt verurteilt.
Massive Straftaten warf die Staatsanwaltschaft vier Männern und einer Frau aus Duisburg und Gelsenkirchen vor. Die 34 bis 51 Jahre alten Angeklagten sollen 2022 und 2023 zahlreiche Polen unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und fast wie Sklaven ausgebeutet haben. Nach vier Monaten Verhandlung fiel nur gegen zwei Angeklagte ein Urteil.
Die lange Anklage, die am 20. August vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg verlesen wurde, ging von mindestens 43 Geschädigten aus. Sie sollen unter menschenunwürdigen Umständen in leeren Wohnungen in Duisburg einquartiert, auf Schritt und Tritt überwacht und um ihren auf Baustellen und an anderen Einsatzstellen sauer verdienten Lohn betrogen worden sein.
In Duisburg gefangene Polen? 18 Verhandlungstage lieferten wenig Beweise
18 Verhandlungstage konnten dieses Szenario zum größten Teil nicht bestätigen. Nur in drei Fällen konnte bewiesen werden, dass über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigte polnische Staatsbürger um ihren Lohn betrogen worden waren, indem der 36-jährige Haupttäter das Geld von den für sie eingerichteten Konten abgriff.
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Die meisten Zeugen waren für die Justiz nicht greifbar gewesen. Doch jene, die während des Prozesses aussagten, konnten den Verdacht, dass die Polen so etwas wie Gefangene gewesen sein sollen, nicht erhärten. Nach Anmeldungen und Konto-Einrichtung erhielten sie ihre Papiere zurück, konnten ihre Quartiere jederzeit verlassen. Einige hatten einfach gekündigt und waren in ihre Heimat zurückgekehrt. Von einer direkten Zwangslage konnte da kaum die Rede sein.
Die zwei letzten Angeklagten saßen 19 Monate in U-Haft
Allerdings hatten der 36-Jährige und der zweite bis zuletzt verbliebene Angeklagte, ein 51-jähriger Mann aus Gelsenkirchen, in mehreren Fällen Kritik an der Firmenführung offensichtlich durch Misshandlungen zu unterbinden versucht. Nachdem der größte Teil der Vorwürfe gegen beide Angeklagte eingestellt worden war, verurteilte die Strafkammer den 36-jährigen Duisburger wegen dreifachen Betruges, zweifacher gefährlicher und zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis.
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Der 51-Jährige wurde wegen zwei Gewalttaten zu 18 Monaten Haft verurteilt. Da beide Männer bis Anfang Dezember jeweils rund 19 Monate in Untersuchungshaft saßen, gilt seine Strafe bereits als verbüßt.
Auch der 36-Jährige, der mit der U-Haft schon zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hat, wird wohl nicht mehr in die Haftanstalt zurückkehren müssen. Gegen die übrigen drei Angeklagten war das Verfahren bereits zuvor eingestellt worden. Gegen einen wurden die Vorwürfe ohne Geldauflage fallen gelassen, zwei andere müssen Geldauflagen zahlen.