Duisburg. Bis zuletzt bestritt ein 40-Jähriger, auf dem Bauhaus-Parkplatz im Duisburger Süden zugeschlagen zu haben. Das Gericht sprach jetzt das Urteil.

Um einen Besenstiel – oder einen ähnlichen Gegenstand – ging es drei Verhandlungstage lang bei einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Mit ihm soll ein 40 Jahre alter Mann vor einem Baumarkt auf einen 21 Jahre alten Duisburger eingeschlagen haben.

Die Tat geschah am 4. März gegen 17.45 Uhr auf dem Bauhaus-Parkplatz an der Keniastraße in Großenbaum. Zuvor soll der 40-Jährige eine junge Frau mit plumpen Annäherungsversuchen belästigt haben. Die Sprüche des Angeklagten riefen den Begleiter und Bruder der Frau auf den Plan. Als er sich über die Anmache beschwerte, griff der 40-Jährige zu einem länglichen Gegenstand und schlug zu.

Gewalt vor Duisburger Baumarkt: Angeklagter bestreitet den Angriff hartnäckig

Der Angeklagte bestritt das bis zuletzt. Die Gewalt sei von dem leicht verletzten 21-Jährigen ausgegangen, beteuerte er. „Ich habe mich nur gewehrt.“ Der 21-Jährigen und seine acht Jahre älteren Schwester schilderten das jedoch ganz anders.

Drei Tage lang verhandelte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz gegen einen 40-jährigen Angeklagten.
Drei Tage lang verhandelte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz gegen einen 40-jährigen Angeklagten. © Funke FotoServices | Stefan Arend

Polizisten konnten am zweiten Verhandlungstag nur berichten, dass sie zumindest im Auto des Angeklagten keinen Gegenstand fanden, den man als Waffe einsetzen konnte. Der Mann sei stark alkoholisiert gewesen. Der dagegen behauptete, er habe erst beim Warten auf die Polizei zwei Flaschen Bier getrunken. Was die anderthalb Promille Alkohol und die Drogenrückstände in seinem Blut aber nicht erklären konnte.

Entlastungszeuge erwies sich als wenig hilfreich

Der Zeuge, den der 40-Jährige mitbrachte, erwies sich für ihn als von geringem Nutzen. Am zweiten Verhandlungstag hatte der 56-jährige Arbeitskollege glatt die Polizisten mit dem jungen Mann verwechselt, der vom Angeklagten angegriffen worden sein soll. Da man sich nur schwer mit ihm verständigen konnte, wurde für den dritten Verhandlungstag auch ein Dolmetscher geladen.

Das machte die Aussage des Zeugen aber kaum besser. Hartnäckig sprach der Kollege von „zwei Jungens“. Und er schilderte Details, die den Angeklagten zwar hätten entlasten können. Allerdings hatte der 40-Jährige sie bislang nicht einmal selbst offenbart.

Die Strafrichterin verurteilte den bereits erheblich vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Trunkenheitsfahrt zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Fahrerlaubnis ist er auch los. Frühestens in neun Monaten kann er eine neue beantragen.