Duisburg. Auf dem Parkplatz eines Duisburger Baumarktes entbrannte nach einem missglückten Flirtversuch ein Streit. Das schilderten die Kontrahenten vor Gericht.
Ein Besenstiel steht im Mittelpunkt eines Strafverfahrens, mit dem sich jetzt das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz beschäftigen muss. Und natürlich der 40-Jährige, der mit dem Holz auf einen 21 Jahre alten Duisburger eingeschlagen haben soll. Ausgangspunkt soll ein plumper Annäherungsversuch des Angeklagten an die ältere Schwester des Opfers sein.
Der Angeklagte soll erheblich alkoholisiert gewesen sein, als er am 4. März gegen 17.45 Uhr auf dem Bauhaus-Parkplatz an der Keniastraße in Großenbaum in sein Auto stieg. Laut Anklage soll er vom Steuer aus einer Frau hinterher gepfiffen haben. Was deren jüngerer Bruder gar nicht besonders lustig gefunden haben soll. Als er den Angeklagten kritisierte, soll der 40-jährige einen im Auto liegenden Besenstiel gegriffen haben. Er soll ausgestiegen sein und auf den 21-Jährigen eingeschlagen haben. Der kam mit Rötungen und leichten Schmerzen davon.
Duisburger behauptet: Habe beim Warten auf die Polizei ein Bier getrunken
„Ich kann gar nicht pfeifen“, rechtfertigte sich der 40-Jährige und verwies auf sein wackelndes Gebiss. Er habe die junge Frau nur gefragt, ob er sie privat kennenlernen dürfe. „Da ist der Typ gleich ausgerastet.“ Der Mann habe die Tür des Autos aufgerissen. „Er hat mir auf das Auge geboxt und meine Brille kaputt gemacht. Ich habe mich nur gewehrt. Aber ich hatte keinen Besenstiel oder etwas Ähnliches.“
Auch für seine Alkoholisierung – deutlich über anderthalb Promille – glaubt der 40-Jährige eine gute Erklärung zu haben. „Es hat ziemlich lange gedauert, bis die Polizei kam. In der Zeit habe ich Bier getrunken. Fahren konnte ich ja ohne Brille eh nicht mehr.“
Weiterer Sitzungstag soll Klarheit bringen
Die Worte des Angeklagten seien ihr nicht mehr in Erinnerung, so die 29 Jahre alte Zeugin, um die sich der Streit gedreht haben soll. „Aber ich fühlte mich belästigt.“ Es sei zu einem kurzen Wortwechsel ihres Bruders mit dem Mann gekommen. Der habe dann einen Stock oder Stiel gegriffen und zugeschlagen. „Genau weiß ich das nicht mehr.“ Auch der 21-Jährige erinnert sich an einen länglichen Gegenstand, den der Angeklagte als Schlagwaffe benutzt habe.
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Seltsamerweise kam in der Aussage beider Zeugen kein Pfiff vor. Und auch der Verbleib des Besenstiels ist unklar. Die Polizei fand ihn am Tatort nicht. Andererseits führten die Beamten auch Zeugen auf, die sie gar nicht vernahmen. Zum Beispiel den Beifahrer des Angeklagten. Anfang Dezember soll es einen Fortsetzungstermin geben. Dann sollen der Beifahrer des Angeklagten und weitere Zeugen vernommen werden. Darunter auch die Polizisten, die die Tat aufnahmen.