Duisburg. Finanziell steht Duisburg besser da als manche Nachbarstadt. Wie die Stadt den Haushaltsausgleich schafft und was es für die Bürger bedeutet.
Die Null muss stehen. Diese Fußball-Weisheit gilt auch für den Duisburger Haushalt. Am Montag hat Kämmerer Martin Murrack den Etatentwurf für die nächsten beiden Jahren im Rat eingebracht, wo er im November verabschiedet wird. Trotz erheblicher Schwierigkeiten gelingt es dem kommunalen Kassenwart, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, der nicht von der Finanzaufsicht genehmigt werden müssen.
„Es waren meine bislang schwierigsten Haushaltsverhandlungen“, sagt der Stadtdirektor mit Blick auf die Gespräche über die Budgets der einzelnen Dezernate. Am Ende bleibt bei einem jährlichen Gesamtvolumen des Stadtetats von rund 2,5 Milliarden Euro ein Mini-Überschuss von 100.000 Euro, den die Kämmerei für die kommenden beiden Jahre prognostizieren kann.
Ausgeglichener Haushalt in Duisburg dank Überschüssen der Vorjahre
Das heißt: Spielräume für die Verteilung von Überschüssen gibt es nicht mehr. Denn der Haushaltsausgleich gelingt nur, weil die Einnahmen komplett in die Deckung der Kosten fließen müssen und aus den vergangenen „fetten“ Jahren eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 144 Millionen Euro angespart werden konnte, mit der nun Lücken geschlossen werden können.
Er sei schon „glücklich darüber, dass keine der bereits beschlossenen Vergünstigungen zurücknehmen müssen“, sagt OB Sören Link. Es werde bei der Abschaffung der Gebühren für den schulischen Ganztag und Kitas sowie der Senkung der Gewerbesteuer von 505 auf 495 Punkte bleiben.
Schlüsselzuweisungen: 14 Millionen weniger als erhofft
Sinkende Steuereinnahmen bei Bund und Land schlagen nun auch auf die Kommunen durch. Die so genannten Schlüsselzuweisungen, die wichtigste Einnahmequelle des Duisburger Haushalts, werden nach einer ersten Berechnung mit 697,7 Millionen Euro pro Jahr um rund 14 Millionen Euro hinter der erhofften Höhe zurückbleiben.
Besonders negativ wirkt sich dabei der die Absenkung des „Soziallasten-Ansatzes“ aus. Das macht sich in einer Stadt mit einer großen Zahl von Leistungsempfängern besonders negativ bemerkbar. Vom Haushaltsjahr 2023 bis 2026 wird laut Prognose der Kämmerei der „Transferaufwand“, also die Summe der Sozialleistungen, von 907 Millionen Euro auf dann 1,17 Milliarden Euro steigen und damit der weit größte Etatposten sein.
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Die Mehrausgaben im Sozialetat für das laufende Jahr in Höhe von rund 70 Millionen Euro, die der Rat am Montag beschließen musste, „werden wir in den nächsten Jahren plus einer weiteren Steigerung fortschreiben müssen“, erläutert Martin Murrack.
Gewerbesteuer soll auch in den nächsten Jahren stabil bleiben
Ein Rettungsanker für den Haushalt ist die stabile Gewerbesteuer. Sie soll nach 352 Millionen Euro im laufenden Jahr in 2024 auf 366 Millionen Euro steigen, in 2026 sollen die Abgaben von Unternehmen und Gewerbe bei 382 Millionen Euro liegen. Die Kehrseite: Die im Städtevergleich gute Lage ist ein Grund dafür, dass die Schlüsselzuweisungen für Duisburg sinken.
Gestiegene Zinsen sind der Grund, warum die Stadt beim Abbau ihrer Altschulden nicht weiter vorankommt. Seit zwei Jahren verharrt der Stand bei rund 800 Millionen Euro. Das werde sich absehbar auch bis 2026 nicht wesentlich ändern, sagt Kämmerei-Leiterin Christiane Gärtner. Optimismus, dass es bis zur Bundestagswahl noch zu einer Verständigung zwischen Land und Bund über eine Altschulden-Regelung kommt, darf sich ebenso in Grenzen halten.
„Ich könnte darauf verzichten, wenn Bund und Land die Konnexität einhalten“, sagt OB Link. Gemeint sind etwa die Kosten für die Geflüchteten aus der Ukraine, die zum wesentlichen Teil von den Städten und Gemeinden getragen werden. Er erwarte allerdings, so Link, dass die vom Land bereits in den Haushalt eingestellten Mittel zum Altschulden-Abbau auch ohne Einigung mit Berlin den Städten zur Verfügung gestellt werden.
Grundsteuer: Rat entscheidet im Dezember, Bescheide brauchen Zeit
Viele Fragen bleiben aktuell noch zur Grundsteuer. Das Gesamtaufkommen, zwischen 135 und 138 Millionen Euro pro Jahr (2024 bis 2026) soll unverändert bleiben, betont der Stadtdirektor. Wie viel jeder einzelne künftig zahlt, wird davon abhängen, ob künftig ein einheitlicher oder ein gesplitteter Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke greift (wir berichteten).
„Ein einheitlicher Hebesatz ist wohl rechtssicherer“, vermutet Martin Murrack, „wir erwarten dazu ein Gutachten des Städtetages. Eine Entscheidung soll der Rat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 2. Dezember fällen. Bis die Bescheide verschickt werden, könnten dann noch einige Monate vergehen, hieß es am Montag.
>> DOPPELHAUSHALT 2025/26: HIER IST DER ENTWURF EINSEHBAR
- Der Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025/26 steht in elektronischer Form auf der Internet-Seite der Stadt (duisburg.de) zur Verfügung.
- Dabei besteht in der Online-Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, den Haushaltsplan aufbereitet einzusehen sowie sich per E-Mail an buergerreferat@stadt-duisburg.de zu äußern.
- Die Haushaltssatzung 2025/2026 mit ihren Anlagen liegt außerdem vom 23. September, 15 Uhr, bis zum 25. November in der Stadtkämmerei, Alter Markt 23, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
- Einwendungen können innerhalb einer Frist von 18 Tagen ab dem 23. September, 15 Uhr bis zum 11. Oktober, 24 Uhr, schriftlich abgefasst und adressiert werden an den Oberbürgermeister, Stadtkämmerei, Alter Markt 23, 47049 Duisburg.