Duisburg. Nach der Preisexplosion zuletzt können Fernwärme-Kunden in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn nun leicht aufatmen – die Details.

Nach der Preisexplosion zuletzt können die über 60.000 Kundinnen und Kunden der Fernwärme Duisburg GmbH in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn etwas durchatmen. Der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde (kWh) sinkt demnach ab 1. Juli 2024 auf 17,945 Cent brutto.

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Für einen Haushalt mit einem Wärmeanschlusswert von 15 Kilowatt und einem Jahresverbrauch von 22.500 Kilowattstunden ergebe sich auf den Jahresverbrauch hochgerechnet eine Ersparnis von knapp 300 Euro. Die Anpassung der Abschläge erfolge mit der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung.

Fernwärmepreise sinken in Duisburg – erster Schritt der Trendwende

„Es ist der erste Schritt der Trendwende in den Preisen, die wir bereits zu Beginn des Jahres angekündigt haben. Bei der nächsten Preisanpassung im Januar 2025 werden wir einen noch deutlicheren Schritt nach unten beim Arbeitspreis sehen“, sagt Matthias Lötting, Geschäftsführer der Fernwärme Duisburg GmbH.

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Der Wegfall der staatlichen Preisbremse, die den Arbeitspreis für 80 Prozent des Fernwärmeverbrauchs auf 9,5 Cent deckelte, hatte Ende 2023 massive Auswirkungen – und für wütende Fernwärme-Kunden in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn gesorgt. Sie zahlten ab 1. Januar 2024 für eine Kilowattstunde erst 17,66 Cent und seit dem 1. April durch das Aus für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent und die Rückkehr auf 19 Prozent sogar 19,401 Cent.

Preisänderungsklausel besteht aus Börsenpreisen und Indizes

Durch die aktuelle Preissenkung verringern sich die Heizkosten für ein beispielhaftes Einfamilienhaus bei gleichzeitig leicht gestiegenem Grundpreis um rund 5,5 Prozent. Die Anpassung der Fernwärmepreise erfolgt vertragsgemäß jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn, in den Versorgungsgebieten Homberg und Walsum jeweils am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres.

Die Preisanpassung ist dabei an vertraglich vereinbarte Preisänderungsklauseln gekoppelt. Die Preisänderungsklausel besteht aus Börsenpreisen und Indizes. Verändert sich ein Index oder dessen Preisbestandteile wie der Börsenpreis für Erdgas oder die CO2-Bepreisung, werden die Preise entsprechend angepasst. (dwi)