Tausende Facebooker fordern Start von Loveparade-Prozess
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Duisburg. Ralf Lipus will, dass das Verfahren gegen die Verantwortlichen der Loveparade-Katastrophe vom Juli 2010 endlich anläuft. Fast 11.000 Unterstützer hat er zu diesem Zweck über eine Facebook-Seite rekrutiert. Das größere Ziel: nach Verfahrensende die Loveparade in Berlin erneut ins Leben rufen.
Auf Facebook findet eine Seite des ehemaligen Mit-Produzenten der Berliner Loveparade, Ralf Lipus, zur Zeit viel Zuspruch. Die Zahl der Unterstützer der Seite „Love Parade guilty or not“ geht auf die 11.000 zu. „Viele junge Leute aus Polen und den Niederlanden sind darunter.“ Der Initiator der Seite erhebt die Forderung, dass nach über drei Jahren endlich das Verfahren gegen die Verantwortlichen der Loveparade-Katastrophe von 2010 eröffnet werden müsse.
Lipus möchte in der Bundeshauptstadt eine Neuauflage der Loveparade. „Doch die wird es nicht geben, solange das Geschehen von Duisburg nicht abgearbeitet ist.“ Er stellt in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Verjährungsfrist zivilrechtlicher Ansprüche.
Dazu gibt Rechtsanwältin Annika Lukaßen von der Kanzlei Baum-Reiter, die viele Opfer vertritt, folgende Auskunft: „Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche nach den §§ 823 ff. BGB, aufgrund der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit verjähren nach § 199 Abs. 2 BGB 30 Jahre nach dem schadenauslösenden Ereignis ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des schadenauslösenden Ereignisses.“
Zivilrechtlichen Ansprüche würden verjähren
Im Übrigen, so Lukaßen weiter, würden die zivilrechtlichen Ansprüche der Loveparade-Opfer nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB innerhalb von drei Jahren verjähren, wobei diese Frist mit dem Schluss des Jahres beginne, in dem der Anspruch entstanden sei und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies bedeute: „Grundsätzlich ist im Hinblick auf die Loveparade-Katastrophe hiernach davon auszugehen, dass die Verjährungsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat, da das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die Verantwortlichen somit noch nicht festgestellt sind und die Opfer als Gläubiger von der Person des Schuldners noch keine Kenntnis erlangen konnten“, so Lukaßen.
Gedenken an die Loveparade-Opfer
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Gleichwohl sei es aus Gründen anwaltlicher Vorsicht geboten, verjährungshemmende Maßnahmen hinsichtlich der möglichen Anspruchsgegner einzuleiten.
Detlef Nowotsch, Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft, erklärte, dass strafrechtlich noch keine Verjährung drohe. Im Hinblick auf zivilrechtliche Ansprüche sei jeder selbst verantwortlich, so Nowotsch. „Im Zweifel sollte man sich Rechtsrat besorgen.“
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